Baubeginnsanzeige
Mitteilung an die Bauaufsicht, dass mit dem Bau begonnen wird.
Die Landesbauordnungen verlangen, dass der Baubeginn genehmigungspflichtiger und freigestellter Vorhaben vorher angezeigt wird, meist mindestens eine Woche vorher. Mit der Anzeige sind oft die bautechnischen Nachweise und die Bestellung der Bauleitung vorzulegen.
Beispiel
Eine Woche vor dem Spatenstich geht die Baubeginnsanzeige an das Bauamt.