Bauamt Bad Oeynhausen: zuständige Bauaufsicht
- 50.620Einwohner
- 64,8km²
Wer in Bad Oeynhausen baut, hat es mit der städtischen Bauaufsicht zu tun. Bad Oeynhausen gehört zwar zum Kreis Minden-Lübbecke, ist als Mittlere kreisangehörige Stadt aber selbst zuständig.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Website der Verwaltung
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Postleitzahlen im Gebiet: 32545, 32547, 32549
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 781 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 529.
Einordnung im Land
Vom Mittelpunkt des Kreises Minden-Lübbecke aus gesehen liegt Bad Oeynhausen im Südwesten (11,8 km). Laut Wikidata liegt Bad Oeynhausen auf etwa 55 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Schaumburg in Niedersachsen liegt 25,8 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 105 von 216: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Nordrhein-Westfalen.
Nachbarbezirke
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Löhne 6,8 km
- Porta Westfalica 9,4 km
- Kreis Minden-Lübbecke 11,8 km
- Minden 12,6 km
- Herford 12,8 km
Bad Oeynhausen im Kreis Minden-Lübbecke
Mit 50.620 Einwohnern ist Bad Oeynhausen eine größere Mittelstadt. Kreisangehörige Orte ohne eigenes Bauamt wenden sich an Kreis Minden-Lübbecke. Weitere Städte mit eigener Bauaufsicht, zum Beispiel Petershagen, Porta Westfalica, Espelkamp und 2 weitere.
Drei Beispiele aus der BauO NRW 2018
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Garage: Verfahrensfrei
- Pool: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen in Bad Oeynhausen?
An die Stadtverwaltung Bad Oeynhausen.
Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden