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Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Wittmund?

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 55.969Einwohner
  • 656,8km²
  • 19Gemeinden
  • WittmundSitz

Wer im Landkreis Wittmund bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Website der Verwaltung

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Landkreis Wittmund

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Auf 656,8 km² kommen 55.969 Menschen, also 85 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Von 19 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 1.054 Einwohner. Am kleinsten ist Spiekeroog (650).

Lage und Größe

Der Landkreis Wittmund liegt im Nordwesten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bremen, Bremerhaven, sind es 55,1 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Wittmund der 48.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Wittmund (20.037), Friedeburg (10.280) und Esens (6.998).

  • Blomberg
  • Dunum
  • Esens
  • Eversmeer
  • Friedeburg
  • Holtgast
  • Langeoog
  • Moorweg
  • Nenndorf
  • Neuharlingersiel
  • Neuschoo
  • Ochtersum
  • Schweindorf
  • Spiekeroog
  • Stedesdorf
  • Utarp
  • Werdum
  • Westerholt
  • Wittmund

Typische Vorhaben

Fragen und Antworten

Wo stelle ich im Landkreis Wittmund einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 81 NBauO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe