Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Wittmund?
- 55.969Einwohner
- 656,8km²
- 19Gemeinden
- WittmundSitz
Wer im Landkreis Wittmund bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Website der Verwaltung
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Auf 656,8 km² kommen 55.969 Menschen, also 85 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Von 19 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 1.054 Einwohner. Am kleinsten ist Spiekeroog (650).
Lage und Größe
Der Landkreis Wittmund liegt im Nordwesten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bremen, Bremerhaven, sind es 55,1 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Wittmund der 48.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Friesland 18,8 km
- Wilhelmshaven 24,2 km
- Landkreis Aurich 29,1 km
- Landkreis Ammerland 38,4 km
- Landkreis Leer 40,3 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Wittmund (20.037), Friedeburg (10.280) und Esens (6.998).
- Blomberg
- Dunum
- Esens
- Eversmeer
- Friedeburg
- Holtgast
- Langeoog
- Moorweg
- Nenndorf
- Neuharlingersiel
- Neuschoo
- Ochtersum
- Schweindorf
- Spiekeroog
- Stedesdorf
- Utarp
- Werdum
- Westerholt
- Wittmund
Typische Vorhaben
- Stellplatz: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
Fragen und Antworten
Wo stelle ich im Landkreis Wittmund einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 81 NBauO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden