Bauamt Landkreis Friesland (Niedersachsen)
- 100.411Einwohner
- 609,5km²
- 8Gemeinden
- JeverSitz
Der Landkreis Friesland ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
So erreichst du die Behörde
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Auf 609,5 km² kommen 100.411 Menschen, also 165 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Wangerooge mit 1.026 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 12.293.
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Landkreis Friesland zum Nordwesten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Bremerhaven in Bremen liegt 39 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Friesland im Landesvergleich auf Platz 36.
Bauämter in der Nähe
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Wilhelmshaven 7,7 km
- Landkreis Wittmund 18,8 km
- Landkreis Ammerland 28,3 km
- Landkreis Wesermarsch 28,9 km
- Bremerhaven 39 km, Bremen
Alle 8 Gemeinden
Am größten sind Varel (24.704), Schortens (20.995) und Jever (14.774).
- Bockhorn
- Jever
- Sande
- Schortens
- Varel
- Wangerland
- Wangerooge
- Zetel
Vor der Anfrage beim Amt
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Tiny House: Verfahren nötig
- Wintergarten: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Landkreis Friesland zuständig?
Der Landkreis Friesland, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden