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Baugenehmigung im Landkreis Leer: das zuständige Bauamt

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 169.103Einwohner
  • 1.085,4km²
  • 19Gemeinden
  • LeerSitz

Wer im Landkreis Leer bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kontakt und Website

Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.

Website Landkreis Leer

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 156 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 173. Schwerinsdorf ist mit 743 Einwohnern die kleinste der 19 Gemeinden, der Median liegt bei 4.325.

Lage und Größe

Der Landkreis Leer liegt im Nordwesten von Niedersachsen. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Leer auf Rang 17 von 52 Bauaufsichtsbezirken in Niedersachsen.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Gemeinden im Kreisgebiet

Leer (Ostfriesland) (34.025), Moormerland (23.365) und Westoverledingen (21.127) sind die drei größten Gemeinden.

  • Borkum
  • Brinkum
  • Bunde
  • Detern
  • Filsum
  • Firrel
  • Hesel
  • Holtland
  • Jemgum
  • Leer (Ostfriesland)
  • Moormerland
  • Neukamperfehn
  • Nortmoor
  • Ostrhauderfehn
  • Rhauderfehn
  • Schwerinsdorf
  • Uplengen
  • Weener
  • Westoverledingen

Was du in Niedersachsen ohne Bauantrag bauen darfst

Fragen und Antworten

Wer erteilt im Landkreis Leer die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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