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bauamt.net

Baugenehmigung im Landkreis Osterholz: das zuständige Bauamt

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 113.598Einwohner
  • 652,7km²
  • 11Gemeinden
  • Osterholz-ScharmbeckSitz

Wer im Landkreis Osterholz bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

So erreichst du die Behörde

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landkreis Osterholz

Kennzahlen des Bezirks

Auf 652,7 km² kommen 113.598 Menschen, also 174 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Lübberstedt mit 702 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 7.714.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Osterholz zum Norden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Bremen in Bremen liegt 19,4 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Osterholz im Landesvergleich auf Platz 34.

Bauämter in der Nähe

Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:

Gemeinden im Kreisgebiet

Osterholz-Scharmbeck (29.710), Lilienthal (20.166) und Schwanewede (19.937) sind die drei größten Gemeinden.

  • Axstedt
  • Grasberg
  • Hambergen
  • Holste
  • Lilienthal
  • Lübberstedt
  • Osterholz-Scharmbeck
  • Ritterhude
  • Schwanewede
  • Vollersode
  • Worpswede

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Landkreis Osterholz zuständig?

Der Landkreis Osterholz, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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