Bauamt Landkreis Neustadt an der Waldnaab: zuständige Bauaufsicht
- 96.049Einwohner
- 1.383,9km²
- 38Gemeinden
- Neustadt an der WaldnaabSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Neustadt an der Waldnaab, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Online-Angebot
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Website Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Auf 1.383,9 km² kommen 96.049 Menschen, also 69 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Schlammersdorf ist mit 870 Einwohnern die kleinste der 38 Gemeinden, der Median liegt bei 1.936.
Geografie
Geografisch gehört der Landkreis Neustadt an der Waldnaab zum Nordosten des Landes. Rang 64 von 96: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Bayern.
Nachbarbezirke
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Weiden in der Oberpfalz 12 km
- Landkreis Amberg-Sulzbach 26,1 km
- Amberg 27,4 km
- Landkreis Tirschenreuth 29,3 km
- Landkreis Schwandorf 37,9 km
Städte und Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Vohenstrauß (7.576), Grafenwöhr (6.360) und Neustadt a.d.Waldnaab (6.057).
- Altenstadt a.d.Waldnaab
- Bechtsrieth
- Eschenbach i.d.OPf.
- Eslarn
- Etzenricht
- Flossenbürg
- Floß
- Georgenberg
- Grafenwöhr
- Irchenrieth
- Kirchendemenreuth
- Kirchenthumbach
- Kohlberg
- Leuchtenberg
- Luhe-Wildenau
- Mantel
- Moosbach
- Neustadt a.d.Waldnaab
- Neustadt am Kulm
- Parkstein
- Pirk
- Pleystein
- Pressath
- Püchersreuth
- Schirmitz
- Schlammersdorf
- Schwarzenbach
- Speinshart
- Störnstein
- Theisseil
- Trabitz
- Tännesberg
- Vohenstrauß
- Vorbach
- Waidhaus
- Waldthurn
- Weiherhammer
- Windischeschenbach
Drei Beispiele aus der BayBO
- Anbau: Verfahren nötig
- Dachgaube: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab?
Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden