Bauamt Landkreis Amberg-Sulzbach: zuständige Bauaufsicht
- 103.982Einwohner
- 1.253,0km²
- 27Gemeinden
- AmbergSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Amberg-Sulzbach, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Website der Verwaltung
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Website Landkreis Amberg-Sulzbach
Kennzahlen des Bezirks
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 83 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 193. Gebenbach ist mit 852 Einwohnern die kleinste der 27 Gemeinden, der Median liegt bei 2.514.
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Landkreis Amberg-Sulzbach zum Nordosten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Amberg-Sulzbach im Landesvergleich auf Platz 55.
Bauämter in der Nähe
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Amberg 9,4 km
- Landkreis Neustadt an der Waldnaab 26,1 km
- Landkreis Nürnberger Land 27,7 km
- Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz 33,2 km
- Weiden in der Oberpfalz 35,7 km
Alle 27 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Sulzbach-Rosenberg (19.379), Kümmersbruck (9.830) und Auerbach i.d.OPf. (8.846).
- Ammerthal
- Auerbach i.d.OPf.
- Birgland
- Ebermannsdorf
- Edelsfeld
- Ensdorf
- Etzelwang
- Freihung
- Freudenberg
- Gebenbach
- Hahnbach
- Hirschau
- Hirschbach
- Hohenburg
- Illschwang
- Kastl
- Königstein
- Kümmersbruck
- Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
- Poppenricht
- Rieden
- Schmidmühlen
- Schnaittenbach
- Sulzbach-Rosenberg
- Ursensollen
- Vilseck
- Weigendorf
Vor der Anfrage beim Amt
- Tiny House: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Carport: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig?
Der Landkreis Amberg-Sulzbach, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden