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Bauamt Landkreis Amberg-Sulzbach: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 103.982Einwohner
  • 1.253,0km²
  • 27Gemeinden
  • AmbergSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Amberg-Sulzbach, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Website der Verwaltung

Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.

Website Landkreis Amberg-Sulzbach

Kennzahlen des Bezirks

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 83 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 193. Gebenbach ist mit 852 Einwohnern die kleinste der 27 Gemeinden, der Median liegt bei 2.514.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Amberg-Sulzbach zum Nordosten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Amberg-Sulzbach im Landesvergleich auf Platz 55.

Bauämter in der Nähe

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Alle 27 Gemeinden

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Sulzbach-Rosenberg (19.379), Kümmersbruck (9.830) und Auerbach i.d.OPf. (8.846).

  • Ammerthal
  • Auerbach i.d.OPf.
  • Birgland
  • Ebermannsdorf
  • Edelsfeld
  • Ensdorf
  • Etzelwang
  • Freihung
  • Freudenberg
  • Gebenbach
  • Hahnbach
  • Hirschau
  • Hirschbach
  • Hohenburg
  • Illschwang
  • Kastl
  • Königstein
  • Kümmersbruck
  • Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
  • Poppenricht
  • Rieden
  • Schmidmühlen
  • Schnaittenbach
  • Sulzbach-Rosenberg
  • Ursensollen
  • Vilseck
  • Weigendorf

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig?

Der Landkreis Amberg-Sulzbach, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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