Zum Inhalt springen
bauamt.net

Bauamt Rosenheim (Bayern)

kreisfreie Stadt · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 65.274Einwohner
  • 37,2km²

Als kreisfreie Stadt ist Rosenheim selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für alle Bauvorhaben im Stadtgebiet ist die Stadtverwaltung zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2).

So erreichst du die Behörde

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Rosenheim

Zuständig im ganzen Stadtgebiet

Die Bauaufsicht der Stadt ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Wikidata nennt 5 Stadt- oder Ortsteile:

  • Aising
  • Happing
  • Oberwöhr
  • Pang
  • Westerndorf am Wasen

Postleitzahlen laut Wikidata: 83022, 83024, 83026

Bevölkerung und Fläche

Auf 37,2 km² kommen 65.274 Menschen, also 1.754 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört Rosenheim zum Südosten des Landes. Laut Wikidata liegt Rosenheim auf etwa 447 m Höhe. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Rosenheim im Landesvergleich auf Platz 84.

Bauämter in der Nähe

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Vor der Anfrage beim Amt

Häufige Fragen

Welches Bauamt ist für Rosenheim zuständig?

Die Stadt Rosenheim als untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe