Bauamt Rosenheim (Bayern)
- 65.274Einwohner
- 37,2km²
Als kreisfreie Stadt ist Rosenheim selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für alle Bauvorhaben im Stadtgebiet ist die Stadtverwaltung zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2).
So erreichst du die Behörde
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Zuständig im ganzen Stadtgebiet
Die Bauaufsicht der Stadt ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Wikidata nennt 5 Stadt- oder Ortsteile:
- Aising
- Happing
- Oberwöhr
- Pang
- Westerndorf am Wasen
Postleitzahlen laut Wikidata: 83022, 83024, 83026
Bevölkerung und Fläche
Auf 37,2 km² kommen 65.274 Menschen, also 1.754 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt.
Im Landesvergleich
Geografisch gehört Rosenheim zum Südosten des Landes. Laut Wikidata liegt Rosenheim auf etwa 447 m Höhe. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Rosenheim im Landesvergleich auf Platz 84.
Bauämter in der Nähe
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Landkreis Rosenheim 7,7 km
- Landkreis Miesbach 27,1 km
- Landkreis Ebersberg 29,4 km
- Landkreis Traunstein 33,9 km
- Landkreis München 37,7 km
Vor der Anfrage beim Amt
- Pergola: Verfahrensfrei
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
Häufige Fragen
Welches Bauamt ist für Rosenheim zuständig?
Die Stadt Rosenheim als untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden