Bauamt Augsburg: zuständige Bauaufsicht
- 301.105Einwohner
- 146,9km²
Für Baugenehmigungen in Augsburg ist die Stadt zuständig. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
So erreichst du die Behörde
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Stadtteile
Auch in den Stadtteilen entscheidet Augsburg selbst. Laut Wikidata sind das 17:
- Augsburg-Antonsviertel
- Augsburg-Bergheim
- Augsburg-Bärenkeller
- Augsburg-Firnhaberau
- Augsburg-Göggingen
- Augsburg-Hammerschmiede
- Augsburg-Haunstetten-Siebenbrunn
- Augsburg-Hochfeld
- Augsburg-Hochzoll
- Augsburg-Innenstadt
- Augsburg-Inningen
- Augsburg-Kriegshaber
- Augsburg-Pfersee
- Augsburg-Spickel-Herrenbach
- Augsburg-Universitätsviertel
- Lechhausen
- Oberhausen
PLZ: 86150, 86152, 86153, 86154, 86156, 86157, 86159, 86161, 86163, 86165, 86167, 86169, 86179, 86199
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Augsburg ist mit 2.050 Einwohnern je km² mehr als doppelt so dicht besiedelt wie der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²).
Im Landesvergleich
Geografisch gehört Augsburg zum Südwesten des Landes. Laut Wikidata liegt Augsburg auf etwa 489 m Höhe. Rang 4 von 96: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Bayern.
Nachbarbezirke
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Augsburg 7,6 km
- Landkreis Aichach-Friedberg 14,6 km
- Landkreis Fürstenfeldbruck 29,9 km
- Landkreis Landsberg am Lech 39 km
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 39 km
Drei Beispiele aus der BayBO
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen in Augsburg?
An die Stadtverwaltung Augsburg.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden