Baugenehmigung im Landkreis Augsburg: das zuständige Bauamt
- 262.811Einwohner
- 1.067,5km²
- 46Gemeinden
- AugsburgSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Augsburg ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontaktdaten
Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.
Kennzahlen des Bezirks
Der Landkreis Augsburg ist mit 246 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Kühlenthal ist mit 840 Einwohnern die kleinste der 46 Gemeinden, der Median liegt bei 3.183.
Lage im Land
Der Landkreis Augsburg liegt im Südwesten von Bayern. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Baden-Württemberg, Landkreis Heidenheim, sind es 57,7 km. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Augsburg auf Rang 5 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Augsburg 7,6 km
- Landkreis Aichach-Friedberg 18,4 km
- Landkreis Dillingen an der Donau 35,1 km
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 37,4 km
- Landkreis Fürstenfeldbruck 37,5 km
Städte und Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Königsbrunn (27.879), Gersthofen (23.427) und Neusäß (22.904).
- Adelsried
- Allmannshofen
- Altenmünster
- Aystetten
- Biberbach
- Bobingen
- Bonstetten
- Diedorf
- Dinkelscherben
- Ehingen
- Ellgau
- Emersacker
- Fischach
- Gablingen
- Gersthofen
- Gessertshausen
- Graben
- Großaitingen
- Heretsried
- Hiltenfingen
- Horgau
- Kleinaitingen
- Klosterlechfeld
- Kutzenhausen
- Königsbrunn
- Kühlenthal
- Langenneufnach
- Langerringen
- Langweid a.Lech
- Meitingen
- Mickhausen
- Mittelneufnach
- Neusäß
- Nordendorf
- Oberottmarshausen
- Scherstetten
- Schwabmünchen
- Stadtbergen
- Thierhaupten
- Untermeitingen
- Ustersbach
- Walkertshofen
- Wehringen
- Welden
- Westendorf
- Zusmarshausen
Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
- Stellplatz: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wer erteilt im Landkreis Augsburg die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden