Untere Baurechtsbehörde Landkreis Sigmaringen
- 132.167Einwohner
- 1.204,2km²
- 25Gemeinden
- SigmaringenSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Sigmaringen ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
Website der Verwaltung
Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.
Bevölkerung und Fläche
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 110 je km², in Baden-Württemberg insgesamt bei 315. Der Landkreis Sigmaringen ist damit deutlich dünner besiedelt als das Land. Von 25 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 3.385 Einwohner. Am kleinsten ist Beuron (657).
Geografie
Geografisch gehört der Landkreis Sigmaringen zum Süden des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Sigmaringen im Landesvergleich auf Platz 39.
Bauämter in der Nähe
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Zollernalbkreis 28,6 km
- Landkreis Tuttlingen 28,9 km
- Landkreis Konstanz 36,2 km
- Landkreis Rottweil 41,3 km
- Bodenseekreis 41,7 km
Alle 25 Gemeinden
Am größten sind Bad Saulgau (17.889), Sigmaringen (16.884) und Pfullendorf (13.442).
- Bad Saulgau
- Beuron
- Bingen
- Gammertingen
- Herbertingen
- Herdwangen-Schönach
- Hettingen
- Hohentengen
- Illmensee
- Inzigkofen
- Krauchenwies
- Leibertingen
- Mengen
- Meßkirch
- Neufra
- Ostrach
- Pfullendorf
- Sauldorf
- Scheer
- Schwenningen
- Sigmaringen
- Sigmaringendorf
- Stetten am kalten Markt
- Veringenstadt
- Wald
Vor der Anfrage beim Amt
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Landkreis Sigmaringen zuständig?
Der Landkreis Sigmaringen, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden