Bauamt Landkreis Lindau (Bayern)
- 82.411Einwohner
- 323,4km²
- 19Gemeinden
- LindauSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Lindau, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontaktdaten
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Der Landkreis Lindau ist mit 255 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Gestratz ist mit 1.307 Einwohnern die kleinste der 19 Gemeinden, der Median liegt bei 2.448.
Lage und Größe
Der Landkreis Lindau liegt im Südwesten von Bayern. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Baden-Württemberg, Landkreis Ravensburg, sind es 24,9 km. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Lindau auf Rang 71 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Landkreis Ravensburg 24,9 km, Baden-Württemberg
- Landkreis Oberallgäu 29,3 km
- Kempten 37,3 km
- Bodenseekreis 38,7 km, Baden-Württemberg
- Memmingen 49,3 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Lindau (Bodensee) (25.845), Lindenberg i.Allgäu (11.587) und Weiler-Simmerberg (6.365) sind die drei größten Gemeinden.
- Bodolz
- Gestratz
- Grünenbach
- Heimenkirch
- Hergatz
- Hergensweiler
- Lindau (Bodensee)
- Lindenberg i.Allgäu
- Maierhöfen
- Nonnenhorn
- Oberreute
- Opfenbach
- Röthenbach (Allgäu)
- Scheidegg
- Sigmarszell
- Stiefenhofen
- Wasserburg (Bodensee)
- Weiler-Simmerberg
- Weißensberg
Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst
- Wintergarten: Verfahren nötig
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Stellplatz: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wer erteilt im Landkreis Lindau die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden