Rohbausumme
Herstellungswert des Rohbaus, Grundlage vieler Baugenehmigungsgebühren.
Mehrere Länder berechnen die Baugenehmigungsgebühr aus der Rohbausumme. Sie ergibt sich aus dem Brutto-Rauminhalt mal einem amtlichen Rohbauwert je Kubikmeter, der nach Gebäudeart gestaffelt ist und regelmäßig angepasst wird.
Beispiel
Ein Wohnhaus mit 800 m³ Brutto-Rauminhalt hat in NRW 2026 eine Rohbausumme von 800 × 186 € = 148.800 €, aufgerundet auf volle 500 € also 149.000 €.