Gestaltungssatzung
Örtliche Bauvorschrift der Gemeinde zur äußeren Gestaltung.
Gemeinden können auf Grundlage der Landesbauordnung örtliche Bauvorschriften erlassen, etwa zu Dachform, Dachfarbe, Einfriedungen, Werbeanlagen oder Vorgärten. Sie gelten auch für verfahrensfreie Vorhaben.
Beispiel
Eine Altstadtsatzung schreibt rote Ziegeldächer und Holzfenster vor.