Bauordnungswidrigkeit
Verstoß gegen die Landesbauordnung, der mit Bußgeld geahndet werden kann.
Die Landesbauordnungen zählen Ordnungswidrigkeiten auf, etwa das Bauen ohne Genehmigung oder das Abweichen von genehmigten Plänen. Der Bußgeldrahmen reicht von 50.000 Euro in Rheinland-Pfalz bis 500.000 Euro in den meisten Ländern.
Beispiel
Wer ein genehmigungspflichtiges Gebäude ohne Genehmigung errichtet, riskiert ein Bußgeld.