Baulastenverzeichnis
Register der unteren Bauaufsichtsbehörde, in dem Baulasten eingetragen sind.
Das Baulastenverzeichnis wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen und Abschriften verlangen. Vor einem Grundstückskauf ist die Auskunft wichtig, weil Baulasten nicht im Grundbuch stehen.
Beispiel
Vor dem Kauf eines Reihenhauses holt die Käuferin mit Vollmacht des Verkäufers eine Baulastauskunft ein.