Baugenehmigung im Landkreis Cochem-Zell: das zuständige Bauamt
- 61.608Einwohner
- 692,5km²
- 89Gemeinden
- CochemSitz
Der Landkreis Cochem-Zell ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung. Große kreisangehörige Städte und einzelne Verbandsgemeinden mit übertragener Aufgabe sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontaktdaten
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Auf 692,5 km² kommen 61.608 Menschen, also 89 je km² gegenüber 208 im Landesschnitt. Von 89 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 436 Einwohner. Am kleinsten ist Forst (Hunsrück) (63).
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Landkreis Cochem-Zell zum Nordwesten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen liegt 51 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Cochem-Zell im Landesvergleich auf Platz 29.
Bauämter in der Nähe
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Landkreis Mayen-Koblenz 21,1 km
- Rhein-Hunsrück-Kreis 25,6 km
- Landkreis Bernkastel-Wittlich 28,5 km
- Landkreis Vulkaneifel 31,2 km
- Koblenz 37 km
Alle 89 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Cochem (4.946), Zell (Mosel) (3.993) und Ulmen (3.432).
- Alf
- Alflen
- Altlay
- Altstrimmig
- Auderath
- Bad Bertrich
- Beilstein
- Beuren
- Binningen
- Blankenrath
- Brachtendorf
- Bremm
- Briedel
- Brieden
- Briedern
- Brohl
- Bruttig-Fankel
- Bullay
- Büchel
- Cochem
- Dohr
- Dünfus
- Düngenheim
- Ediger-Eller
- Ellenz-Poltersdorf
- Eppenberg
- Ernst
- Eulgem
- Faid
- Filz
- Forst (Eifel)
- Forst (Hunsrück)
- Gamlen
- Gevenich
- Gillenbeuren
- Greimersburg
- Grenderich
- Hambuch
- Haserich
- Hauroth
- Hesweiler
- Illerich
- Kaifenheim
- Kail
- Kaisersesch
- Kalenborn
- Kliding
- Klotten
- Landkern
- Laubach
- Leienkaul
- Lieg
- Liesenich
- Lutzerath
- Lütz
- Masburg
- Mesenich
- Mittelstrimmig
- Moritzheim
- Moselkern
- Möntenich
- Müden (Mosel)
- Müllenbach
- Neef
- Nehren
- Panzweiler
- Peterswald-Löffelscheid
- Pommern
- Pünderich
- Reidenhausen
- Roes
- Sankt Aldegund
- Schauren
- Schmitt
- Senheim
- Sosberg
- Tellig
- Treis-Karden
- Ulmen
- Urmersbach
- Urschmitt
- Valwig
- Wagenhausen
- Walhausen
- Weiler
- Wirfus
- Wollmerath
- Zell (Mosel)
- Zettingen
Vor der Anfrage beim Amt
- Wintergarten: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Landkreis Cochem-Zell zuständig?
Der Landkreis Cochem-Zell, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBauO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 86 LBauO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden