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bauamt.net

Untere Bauaufsichtsbehörde Kreis Mettmann

Kreis · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 490.910Einwohner
  • 407,2km²
  • 10Gemeinden
  • MettmannSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Kreises Mettmann, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden. Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.

Ausnahmen im Kreisgebiet

Kontaktdaten

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Kreis Mettmann

Kennzahlen des Bezirks

Einwohner je km²: 1.206 (in Nordrhein-Westfalen 529). Der Kreis Mettmann ist mehr als doppelt so dicht besiedelt wie der Durchschnitt. Wülfrath ist mit 20.731 Einwohnern die kleinste der 10 Gemeinden, der Median liegt bei 43.706. In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 490.910 Menschen, das sind etwa 100 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 0.

Lage und Größe

Der Kreis Mettmann liegt im Südwesten von Nordrhein-Westfalen. Nach Einwohnern liegt der Kreis Mettmann auf Rang 9 von 216 Bauaufsichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Städte und Gemeinden

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Ratingen (89.368), Velbert (82.463) und Langenfeld (Rheinland) (59.975).

  • Erkrath, Fundort des Neanderthalers eigene Bauaufsicht
  • Haan eigene Bauaufsicht
  • Heiligenhaus eigene Bauaufsicht
  • Hilden eigene Bauaufsicht
  • Langenfeld (Rheinland) eigene Bauaufsicht
  • Mettmann eigene Bauaufsicht
  • Monheim am Rhein eigene Bauaufsicht
  • Ratingen eigene Bauaufsicht
  • Velbert eigene Bauaufsicht
  • Wülfrath eigene Bauaufsicht

Was du in Nordrhein-Westfalen ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt im Kreis Mettmann die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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