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Wer genehmigt Bauvorhaben in Warstein?

Mittlere kreisangehörige Stadt · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 24.988Einwohner
  • 158,1km²

Warstein ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Kreis Soest, sondern die Stadt.

Geregelt ist das in § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

So erreichst du die Behörde

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Warstein

Postleitzahlen im Gebiet: 59581

Bevölkerung und Fläche

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 158 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 529.

Wo der Bezirk liegt

Warstein liegt im Südosten des Kreises Soest, rund 16,6 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 346 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Hessen, Landkreis Waldeck-Frankenberg, sind es 39,5 km. Nach Einwohnern liegt Warstein auf Rang 199 von 216 Bauaufsichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Stadt und Kreis

Mit 24.988 Einwohnern ist Warstein eine Mittelstadt. Die übrigen Gemeinden betreut Kreis Soest. Ebenfalls selbst zuständig im Kreis: Soest, Lippstadt, Werl.

Was du in Nordrhein-Westfalen ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt in Warstein die Baugenehmigung?

Die Stadt Warstein als untere Bauaufsichtsbehörde. Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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