Bauamt Kreis Soest: zuständige Bauaufsicht
- 300.297Einwohner
- 1.328,6km²
- 14Gemeinden
- SoestSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Kreises Soest, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden. Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.
Städte mit eigener Bauaufsicht im Kreis
- Lippstadt (Große kreisangehörige Stadt)
- Soest (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Warstein (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Werl (Mittlere kreisangehörige Stadt)
Kontaktdaten
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 226 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 529. Von 14 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 12.383 Einwohner. Am kleinsten ist Rüthen (10.290). In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 171.103 Menschen, das sind etwa 57 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 129.194.
Lage im Land
Der Kreis Soest liegt im Osten von Nordrhein-Westfalen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Hessen, Landkreis Waldeck-Frankenberg, sind es 54,4 km. Unter den 216 Bezirken in Nordrhein-Westfalen ist der Kreis Soest der 28.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
Städte und Gemeinden
Am größten sind Lippstadt (68.739), Soest (47.776) und Werl (29.600).
- Anröchte
- Bad Sassendorf
- Ense
- Erwitte
- Geseke
- Lippetal
- Lippstadt eigene Bauaufsicht
- Möhnesee
- Rüthen
- Soest eigene Bauaufsicht
- Warstein eigene Bauaufsicht
- Welver
- Werl eigene Bauaufsicht
- Wickede (Ruhr)
Typische Vorhaben
- Pool: Verfahrensfrei
- Tiny House: Verfahren nötig
- Pergola: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wo stelle ich im Kreis Soest einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden