Baugenehmigung in Übach-Palenberg: das zuständige Bauamt
- 24.277Einwohner
- 26,1km²
In Übach-Palenberg ist die Stadtverwaltung Bauaufsichtsbehörde. Der Kreis Heinsberg ist für Grundstücke im Stadtgebiet nicht zuständig.
Geregelt ist das in § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Online-Angebot
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
PLZ: 52531
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Übach-Palenberg ist mit 931 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (529 je km²).
Im Landesvergleich
Vom Mittelpunkt des Kreises Heinsberg aus gesehen liegt Übach-Palenberg im Süden (9,6 km). Laut Wikidata liegt Übach-Palenberg auf etwa 110 m Höhe. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Übach-Palenberg im Landesvergleich auf Platz 204.
Bauämter in der Nähe
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Baesweiler 5 km
- Geilenkirchen 5,1 km
- Alsdorf 5,8 km
- Herzogenrath 6,1 km
- Kreis Heinsberg 9,6 km
Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg
Übach-Palenberg stellt rund 9 Prozent der Einwohner des Kreises Heinsberg. Die übrigen Gemeinden betreut Kreis Heinsberg. Gleicher Status im Kreis: Hückelhoven, Geilenkirchen, Heinsberg und 2 weitere.
Vor der Anfrage beim Amt
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Welches Bauamt ist für Übach-Palenberg zuständig?
Die Stadt Übach-Palenberg als untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden