Bauamt Kreis Düren (Nordrhein-Westfalen)
- 279.285Einwohner
- 941,5km²
- 15Gemeinden
- DürenSitz
Der Kreis Düren ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden. Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.
Ausnahmen im Kreisgebiet
Kontakt und Website
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Fläche und Bevölkerung
Der Kreis Düren ist mit 297 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (529 je km²). Von 15 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 12.131 Einwohner. Am kleinsten ist Heimbach (4.487). Rund 46 Prozent der Einwohner leben in Städten mit eigener Bauaufsicht. Für sie ist der Kreis nicht zuständig.
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Kreis Düren zum Südwesten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz liegt 52,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 32 von 216: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Nordrhein-Westfalen.
Nachbarbezirke
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Düren 3,2 km
- Elsdorf 12,4 km
- Jülich 14,3 km
- Kerpen 14,5 km
- Eschweiler 15,3 km
Alle 15 Gemeinden
Düren (94.568), Jülich (34.890) und Kreuzau (18.149) sind die drei größten Gemeinden.
- Aldenhoven
- Düren eigene Bauaufsicht
- Heimbach
- Hürtgenwald
- Inden
- Jülich eigene Bauaufsicht
- Kreuzau
- Langerwehe
- Linnich
- Merzenich
- Nideggen
- Niederzier
- Nörvenich
- Titz
- Vettweiß
Drei Beispiele aus der BauO NRW 2018
- Stellplatz: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
- Wintergarten: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Kreis Düren?
Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden