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Baugenehmigung im Landkreis Vechta: das zuständige Bauamt

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 146.539Einwohner
  • 814,2km²
  • 10Gemeinden
  • VechtaSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Vechta, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

So erreichst du die Behörde

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landkreis Vechta

Kennzahlen des Bezirks

Auf 814,2 km² kommen 146.539 Menschen, also 180 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Bakum mit 6.872 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 10.313.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Vechta zum Westen des Landes. Nahe der Landesgrenze: Espelkamp in Nordrhein-Westfalen liegt 41,6 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 22 von 52: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Niedersachsen.

Nachbarbezirke

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Vechta (33.728), Lohne (Oldenburg) (28.089) und Damme (17.508).

  • Bakum
  • Damme
  • Dinklage
  • Goldenstedt
  • Holdorf
  • Lohne (Oldenburg)
  • Neuenkirchen-Vörden
  • Steinfeld (Oldenburg)
  • Vechta
  • Visbek

Drei Beispiele aus der NBauO

Fragen und Antworten

An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Landkreis Vechta?

Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 81 NBauO.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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