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Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Hameln-Pyrmont

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 150.203Einwohner
  • 797,5km²
  • 8Gemeinden
  • HamelnSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Hameln-Pyrmont ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Ausnahmen im Kreisgebiet

  • Hameln (Große selbständige Stadt)

Kontakt und Website

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Landkreis Hameln-Pyrmont

Bevölkerung und Fläche

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist mit 188 Einwohnern je km² ähnlich dicht besiedelt wie der Landesdurchschnitt von Niedersachsen (173 je km²). Von 8 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 17.261 Einwohner. Am kleinsten ist Coppenbrügge (6.918). In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 58.244 Menschen, das sind etwa 39 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 91.959.

Lage im Land

Der Landkreis Hameln-Pyrmont liegt im Süden von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen, Kreis Lippe, sind es 29,6 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Hameln-Pyrmont der 21.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Städte und Gemeinden

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Hameln (58.244), Bad Pyrmont (19.722) und Hessisch Oldendorf (18.567).

  • Aerzen
  • Bad Münder am Deister
  • Bad Pyrmont
  • Coppenbrügge
  • Emmerthal
  • Hameln eigene Bauaufsicht
  • Hessisch Oldendorf
  • Salzhemmendorf

Typische Vorhaben

Kurz beantwortet

Wo stelle ich im Landkreis Hameln-Pyrmont einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe