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bauamt.net

Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Fürth?

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 117.719Einwohner
  • 307,4km²
  • 14Gemeinden
  • ZirndorfSitz

Wer im Landkreis Fürth bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Kontaktdaten

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Landkreis Fürth

Bevölkerung und Fläche

Einwohner je km²: 383 (in Bayern 193). Der Landkreis Fürth ist dichter besiedelt als der Durchschnitt. Von 14 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 6.312 Einwohner. Am kleinsten ist Tuchenbach (1.362).

Geografie

Geografisch gehört der Landkreis Fürth zum Nordwesten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Fürth im Landesvergleich auf Platz 49.

Bauämter in der Nähe

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Städte und Gemeinden

Zirndorf (26.243), Oberasbach (17.647) und Stein (14.866) sind die drei größten Gemeinden.

  • Ammerndorf
  • Cadolzburg
  • Großhabersdorf
  • Langenzenn
  • Oberasbach
  • Obermichelbach
  • Puschendorf
  • Roßtal
  • Seukendorf
  • Stein
  • Tuchenbach
  • Veitsbronn
  • Wilhermsdorf
  • Zirndorf

Vor der Anfrage beim Amt

Häufige Fragen

Welches Bauamt ist für Landkreis Fürth zuständig?

Der Landkreis Fürth, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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