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Baugenehmigung im Landkreis Freudenstadt: das zuständige Bauamt

Landkreis · Baden-Württemberg · Stand 13.10.2026

  • 121.958Einwohner
  • 870,4km²
  • 16Gemeinden
  • FreudenstadtSitz

Wer im Landkreis Freudenstadt bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.

Online-Angebot

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Landkreis Freudenstadt

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Der Landkreis Freudenstadt ist mit 140 Einwohnern je km² deutlich dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (315 je km²). Von 16 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 6.120 Einwohner. Am kleinsten ist Wörnersberg (214).

Wo der Bezirk liegt

Der Landkreis Freudenstadt liegt im Westen von Baden-Württemberg. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Freudenstadt auf Rang 42 von 44 Bauaufsichtsbezirken in Baden-Württemberg.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Städte und Gemeinden

Am größten sind Horb am Neckar (25.651), Freudenstadt (24.464) und Baiersbronn (15.465).

  • Alpirsbach
  • Bad Rippoldsau-Schapbach
  • Baiersbronn
  • Dornstetten
  • Empfingen
  • Eutingen im Gäu
  • Freudenstadt
  • Glatten
  • Grömbach
  • Horb am Neckar
  • Loßburg
  • Pfalzgrafenweiler
  • Schopfloch
  • Seewald
  • Waldachtal
  • Wörnersberg

Was du in Baden-Württemberg ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt im Landkreis Freudenstadt die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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