Typengenehmigung
Allgemeine Genehmigung für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden.
Für Gebäude in gleicher Ausführung, etwa Fertighäuser oder Fertiggaragen, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde eine Typengenehmigung erteilen. Sie ersetzt nicht die Baugenehmigung am Standort, vereinfacht aber die Prüfung.
Beispiel
Ein Fertighaushersteller hat für ein Haus eine Typengenehmigung, das Bauamt prüft dann vor allem die Lage auf dem Grundstück.