Wer genehmigt Bauvorhaben in Willich?
- 49.413Einwohner
- 67,8km²
Die Stadt Willich (Mittlere kreisangehörige Stadt) prüft Bauanträge selbst. Für die übrigen Orte des Kreises Viersen ist die Kreisverwaltung zuständig.
Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
So erreichst du die Behörde
Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.
Postleitzahlen laut Wikidata: 47877
Kennzahlen des Bezirks
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 729 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 529.
Wo der Bezirk liegt
Willich liegt im Osten des Kreises Viersen, rund 10,4 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 40 m. Nach Einwohnern liegt Willich auf Rang 107 von 216 Bauaufsichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Kaarst 6,7 km
- Tönisvorst 7,5 km
- Krefeld 7,9 km
- Meerbusch 8,2 km
- Korschenbroich 9,1 km
Stadt und Kreis
Mit 49.413 Einwohnern ist Willich eine Mittelstadt. Kreisangehörige Orte ohne eigenes Bauamt wenden sich an Kreis Viersen. Gleicher Status im Kreis: Viersen, Tönisvorst, Kempen und eine weitere.
Was du in Nordrhein-Westfalen ohne Bauantrag bauen darfst
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wer erteilt in Willich die Baugenehmigung?
Die Stadtverwaltung Willich. Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden