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bauamt.net

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hürth

Mittlere kreisangehörige Stadt · Nordrhein-Westfalen · Stand 13.10.2026

  • 62.160Einwohner
  • 51,2km²

Baugenehmigungen für Hürth erteilt die Stadt. Den Status als Mittlere kreisangehörige Stadt verdankt sie ihrer Größe, der Rhein-Erft-Kreis bleibt für die kleineren Gemeinden zuständig.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.

Website der Verwaltung

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Hürth

Stadtteile

Wikidata verzeichnet für Hürth 12 Stadt- und Ortsteile, alle im Bezirk der städtischen Bauaufsicht:

  • Alstädten-Burbach
  • Alt-Hürth
  • Berrenrath
  • Efferen
  • Fischenich
  • Gleuel
  • Hermülheim
  • Kalscheuren
  • Kendenich
  • Knapsack
  • Sielsdorf
  • Stotzheim

PLZ: 50354

Kennzahlen des Bezirks

Auf 51,2 km² kommen 62.160 Menschen, also 1.214 je km² gegenüber 529 im Landesschnitt.

Einordnung im Land

Vom Mittelpunkt des Rhein-Erft-Kreises aus gesehen liegt Hürth im Osten (15,2 km). Laut Wikidata liegt Hürth auf etwa 90 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz liegt 41 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 84 von 216: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Nordrhein-Westfalen.

Nachbarbezirke

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Verhältnis zum Kreis

Etwa 13 Prozent der Bevölkerung des Rhein-Erft-Kreises leben in Hürth. Kreisangehörige Orte ohne eigenes Bauamt wenden sich an Rhein-Erft-Kreis. Eigene Bauaufsicht haben im Kreis auch Kerpen, Bergheim, Pulheim und 6 weitere.

Drei Beispiele aus der BauO NRW 2018

Fragen und Antworten

An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen in Hürth?

Bei der Stadt Hürth als unterer Bauaufsichtsbehörde.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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