Baugenehmigung im Landkreis Goslar: das zuständige Bauamt
- 126.775Einwohner
- 594,3km²
- 7Gemeinden
- GoslarSitz
Der Landkreis Goslar ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Städte mit eigener Bauaufsicht im Kreis
- Goslar (Große selbständige Stadt)
Website der Verwaltung
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Bevölkerung und Fläche
Auf 594,3 km² kommen 126.775 Menschen, also 213 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Braunlage mit 4.839 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 14.599. In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 47.419 Menschen, das sind etwa 37 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 79.356.
Wo der Bezirk liegt
Der Landkreis Goslar liegt im Südosten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt, Landkreis Harz, sind es 38,3 km. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Goslar auf Rang 30 von 52 Bauaufsichtsbezirken in Niedersachsen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Goslar 0,7 km
- Salzgitter 27 km
- Landkreis Wolfenbüttel 30,6 km
- Landkreis Harz 38,3 km, Sachsen-Anhalt
- Landkreis Hildesheim 39,1 km
Alle 7 Gemeinden
Goslar (47.419), Bad Harzburg (19.489) und Seesen (18.657) sind die drei größten Gemeinden.
- Bad Harzburg
- Braunlage
- Clausthal-Zellerfeld
- Goslar eigene Bauaufsicht
- Langelsheim
- Liebenburg
- Seesen
Was du in Niedersachsen ohne Bauantrag bauen darfst
- Pergola: Verfahrensfrei
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Pool: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Wer erteilt im Landkreis Goslar die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 81 NBauO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden