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Baugenehmigung in Goslar: das zuständige Bauamt

Große selbständige Stadt · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 47.419Einwohner
  • 163,9km²

Obwohl Goslar zum Landkreis Goslar gehört, entscheidet die Stadt selbst über Baugenehmigungen. Grund ist ihr Status als Große selbständige Stadt.

§ 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO weist der Stadt diese Aufgabe zu.

Kontakt und Website

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Goslar

Zuständig im ganzen Stadtgebiet

Auch in den Stadtteilen entscheidet Goslar selbst. Laut Wikidata sind das 18:

  • Altstadt
  • Baßgeige
  • Georgenberg
  • Hahndorf
  • Hahnenklee
  • Immenrode
  • Jerstedt
  • Jürgenohl
  • Lengde
  • Lochtum
  • Ohlhof
  • Oker
  • Rammelsberg
  • Steinberg
  • Sudmerberg
  • Vienenburg
  • Weddingen
  • Wiedelah

Postleitzahlen im Gebiet: 38640, 38642, 38644

Bevölkerung und Fläche

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 289 je km², in Niedersachsen insgesamt bei 173. Goslar ist damit dichter besiedelt als das Land.

Lage und Größe

Goslar liegt im Südosten des Landkreises Goslar, rund 0,7 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 255 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt, Landkreis Harz, sind es 37,7 km. Nach Einwohnern liegt Goslar auf Rang 51 von 52 Bauaufsichtsbezirken in Niedersachsen.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Goslar im Landkreis Goslar

Etwa 37 Prozent der Bevölkerung des Landkreises Goslar leben in Goslar. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Goslar.

Was du in Niedersachsen ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt in Goslar die Baugenehmigung?

Die Stadt Goslar als untere Bauaufsichtsbehörde. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 81 NBauO.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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