Baugenehmigung in Goslar: das zuständige Bauamt
- 47.419Einwohner
- 163,9km²
Obwohl Goslar zum Landkreis Goslar gehört, entscheidet die Stadt selbst über Baugenehmigungen. Grund ist ihr Status als Große selbständige Stadt.
§ 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO weist der Stadt diese Aufgabe zu.
Kontakt und Website
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Zuständig im ganzen Stadtgebiet
Auch in den Stadtteilen entscheidet Goslar selbst. Laut Wikidata sind das 18:
- Altstadt
- Baßgeige
- Georgenberg
- Hahndorf
- Hahnenklee
- Immenrode
- Jerstedt
- Jürgenohl
- Lengde
- Lochtum
- Ohlhof
- Oker
- Rammelsberg
- Steinberg
- Sudmerberg
- Vienenburg
- Weddingen
- Wiedelah
Postleitzahlen im Gebiet: 38640, 38642, 38644
Bevölkerung und Fläche
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 289 je km², in Niedersachsen insgesamt bei 173. Goslar ist damit dichter besiedelt als das Land.
Lage und Größe
Goslar liegt im Südosten des Landkreises Goslar, rund 0,7 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 255 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt, Landkreis Harz, sind es 37,7 km. Nach Einwohnern liegt Goslar auf Rang 51 von 52 Bauaufsichtsbezirken in Niedersachsen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Goslar 0,7 km
- Salzgitter 27,6 km
- Landkreis Wolfenbüttel 30,8 km
- Landkreis Harz 37,7 km, Sachsen-Anhalt
- Landkreis Hildesheim 39,9 km
Goslar im Landkreis Goslar
Etwa 37 Prozent der Bevölkerung des Landkreises Goslar leben in Goslar. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Goslar.
Was du in Niedersachsen ohne Bauantrag bauen darfst
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
- Dachgaube: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wer erteilt in Goslar die Baugenehmigung?
Die Stadt Goslar als untere Bauaufsichtsbehörde. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 81 NBauO.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden