Baugenehmigung im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim: das zuständige Bauamt
- 101.043Einwohner
- 1.264,7km²
- 38Gemeinden
- Neustadt an der AischSitz
Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
So erreichst du die Behörde
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Website Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 80 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 193. Hemmersheim ist mit 664 Einwohnern die kleinste der 38 Gemeinden, der Median liegt bei 1.661.
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim zum Nordwesten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg liegt 57 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim im Landesvergleich auf Platz 59.
Bauämter in der Nähe
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Landkreis Kitzingen 25,6 km
- Landkreis Erlangen-Höchstadt 25,8 km
- Landkreis Fürth 30,2 km
- Ansbach 31,7 km
- Erlangen 36,4 km
Alle 38 Gemeinden
Neustadt a.d.Aisch (13.294), Bad Windsheim (12.446) und Uffenheim (6.431) sind die drei größten Gemeinden.
- Bad Windsheim
- Baudenbach
- Burgbernheim
- Burghaslach
- Dachsbach
- Diespeck
- Dietersheim
- Emskirchen
- Ergersheim
- Gallmersgarten
- Gerhardshofen
- Gollhofen
- Gutenstetten
- Hagenbüchach
- Hemmersheim
- Illesheim
- Ippesheim
- Ipsheim
- Langenfeld
- Markt Bibart
- Markt Erlbach
- Markt Nordheim
- Markt Taschendorf
- Marktbergel
- Münchsteinach
- Neuhof a.d.Zenn
- Neustadt a.d.Aisch
- Oberickelsheim
- Obernzenn
- Oberscheinfeld
- Scheinfeld
- Simmershofen
- Sugenheim
- Trautskirchen
- Uehlfeld
- Uffenheim
- Weigenheim
- Wilhelmsdorf
Vor der Anfrage beim Amt
- Pergola: Verfahrensfrei
- Garage: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim zuständig?
Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden