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Baugenehmigung im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim: das zuständige Bauamt

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 101.043Einwohner
  • 1.264,7km²
  • 38Gemeinden
  • Neustadt an der AischSitz

Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

So erreichst du die Behörde

Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.

Website Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 80 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 193. Hemmersheim ist mit 664 Einwohnern die kleinste der 38 Gemeinden, der Median liegt bei 1.661.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim zum Nordwesten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg liegt 57 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim im Landesvergleich auf Platz 59.

Bauämter in der Nähe

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Alle 38 Gemeinden

Neustadt a.d.Aisch (13.294), Bad Windsheim (12.446) und Uffenheim (6.431) sind die drei größten Gemeinden.

  • Bad Windsheim
  • Baudenbach
  • Burgbernheim
  • Burghaslach
  • Dachsbach
  • Diespeck
  • Dietersheim
  • Emskirchen
  • Ergersheim
  • Gallmersgarten
  • Gerhardshofen
  • Gollhofen
  • Gutenstetten
  • Hagenbüchach
  • Hemmersheim
  • Illesheim
  • Ippesheim
  • Ipsheim
  • Langenfeld
  • Markt Bibart
  • Markt Erlbach
  • Markt Nordheim
  • Markt Taschendorf
  • Marktbergel
  • Münchsteinach
  • Neuhof a.d.Zenn
  • Neustadt a.d.Aisch
  • Oberickelsheim
  • Obernzenn
  • Oberscheinfeld
  • Scheinfeld
  • Simmershofen
  • Sugenheim
  • Trautskirchen
  • Uehlfeld
  • Uffenheim
  • Weigenheim
  • Wilhelmsdorf

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim zuständig?

Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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