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Wer genehmigt Bauvorhaben im Rems-Murr-Kreis?

Landkreis · Baden-Württemberg · Stand 13.10.2026

  • 440.696Einwohner
  • 858,1km²
  • 31Gemeinden
  • WaiblingenSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Rems-Murr-Kreises, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.

So erreichst du die Behörde

Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.

Website Rems-Murr-Kreis

Bevölkerung und Fläche

Der Rems-Murr-Kreis ist mit 514 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (315 je km²). Spiegelberg ist mit 2.152 Einwohnern die kleinste der 31 Gemeinden, der Median liegt bei 9.277.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Rems-Murr-Kreis zum Nordosten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Rems-Murr-Kreis im Landesvergleich auf Platz 7.

Bauämter in der Nähe

Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Waiblingen (57.313), Fellbach (47.120) und Schorndorf (41.647).

  • Alfdorf
  • Allmersbach im Tal
  • Althütte
  • Aspach
  • Auenwald
  • Backnang
  • Berglen
  • Burgstetten
  • Fellbach
  • Großerlach
  • Kaisersbach
  • Kernen im Remstal
  • Kirchberg an der Murr
  • Korb
  • Leutenbach
  • Murrhardt
  • Oppenweiler
  • Plüderhausen
  • Remshalden
  • Rudersberg
  • Schorndorf
  • Schwaikheim
  • Spiegelberg
  • Sulzbach an der Murr
  • Urbach
  • Waiblingen
  • Weinstadt
  • Weissach im Tal
  • Welzheim
  • Winnenden
  • Winterbach

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Rems-Murr-Kreis zuständig?

Der Rems-Murr-Kreis, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach §§ 71, 72 LBO.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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