Untere Baurechtsbehörde Landkreis Heidenheim
- 135.235Einwohner
- 627,1km²
- 11Gemeinden
- Heidenheim an der BrenzSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Heidenheim, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
So erreichst du die Behörde
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Auf 627,1 km² kommen 135.235 Menschen, also 216 je km² gegenüber 315 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Hermaringen mit 2.341 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 7.028.
Geografie
Geografisch gehört der Landkreis Heidenheim zum Osten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Dillingen an der Donau in Bayern liegt 23 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 36 von 44: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Baden-Württemberg.
Nachbarbezirke
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Landkreis Dillingen an der Donau 23 km, Bayern
- Ostalbkreis 25,2 km
- Ulm 28,5 km
- Alb-Donau-Kreis 33,3 km
- Landkreis Neu-Ulm 34,3 km, Bayern
Städte und Gemeinden
Am größten sind Heidenheim an der Brenz (50.618), Giengen an der Brenz (19.967) und Herbrechtingen (13.238).
- Dischingen
- Gerstetten
- Giengen an der Brenz
- Heidenheim an der Brenz
- Herbrechtingen
- Hermaringen
- Königsbronn
- Nattheim
- Niederstotzingen
- Sontheim an der Brenz
- Steinheim am Albuch
Drei Beispiele aus der LBO
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Fragen und Antworten
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Landkreis Heidenheim?
Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden