Bauanzeige
Anzeige eines Vorhabens bei der Behörde, nach der ohne Genehmigung gebaut werden darf.
Brandenburg kennt das Bauanzeigeverfahren nach § 62 BbgBO. Du zeigst das Vorhaben an und darfst nach Ablauf der Frist bauen, wenn die Behörde nicht widerspricht. Auch der Abbruch von Gebäuden ist in vielen Ländern anzuzeigen, meist einen Monat vorher.
Beispiel
Der Abbruch eines nicht freistehenden Wohnhauses wird der Bauaufsicht einen Monat vorher angezeigt.