Zum Inhalt springen
bauamt.net

Bauanzeige

Lexikon · Verfahren

Anzeige eines Vorhabens bei der Behörde, nach der ohne Genehmigung gebaut werden darf.

Brandenburg kennt das Bauanzeigeverfahren nach § 62 BbgBO. Du zeigst das Vorhaben an und darfst nach Ablauf der Frist bauen, wenn die Behörde nicht widerspricht. Auch der Abbruch von Gebäuden ist in vielen Ländern anzuzeigen, meist einen Monat vorher.

Beispiel

Der Abbruch eines nicht freistehenden Wohnhauses wird der Bauaufsicht einen Monat vorher angezeigt.

Mehr zum Thema

Bauantrag · kostenlos anfragen

Hilfe beim Bauantrag anfragen

Ein kurzes Formular genügt, die Fachleute melden sich direkt.

  • Regionale Planer
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Bauantrag-Hilfe