Bauamt Rhein-Kreis Neuss (Nordrhein-Westfalen)
- 457.077Einwohner
- 576,4km²
- 8Gemeinden
- NeussSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden. Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.
Hier ist nicht der Kreis zuständig
- Dormagen (Große kreisangehörige Stadt)
- Grevenbroich (Große kreisangehörige Stadt)
- Kaarst (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Korschenbroich (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Meerbusch (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Neuss (Große kreisangehörige Stadt)
Kontakt und Website
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Bevölkerung und Fläche
Auf 576,4 km² kommen 457.077 Menschen, also 793 je km² gegenüber 529 im Landesschnitt. Rommerskirchen ist mit 14.079 Einwohnern die kleinste der 8 Gemeinden, der Median liegt bei 57.078. In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 419.072 Menschen, das sind etwa 92 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 38.005.
Wo der Bezirk liegt
Der Rhein-Kreis Neuss liegt im Südwesten von Nordrhein-Westfalen. Nach Einwohnern liegt der Rhein-Kreis Neuss auf Rang 12 von 216 Bauaufsichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Neuss 3,8 km
- Kaarst 7,1 km
- Düsseldorf 9,7 km
- Meerbusch 10,8 km
- Grevenbroich 10,8 km
Alle 8 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Neuss (154.317), Grevenbroich (65.983) und Dormagen (63.799).
- Dormagen eigene Bauaufsicht
- Grevenbroich eigene Bauaufsicht
- Jüchen
- Kaarst eigene Bauaufsicht
- Korschenbroich eigene Bauaufsicht
- Meerbusch eigene Bauaufsicht
- Neuss eigene Bauaufsicht
- Rommerskirchen
Was du in Nordrhein-Westfalen ohne Bauantrag bauen darfst
- Wintergarten: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wer erteilt im Rhein-Kreis Neuss die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden