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Bauamt Landkreis Lüchow-Dannenberg: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 46.502Einwohner
  • 1.123,3km²
  • 27Gemeinden
  • LüchowSitz

Wer im Landkreis Lüchow-Dannenberg bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Website der Verwaltung

Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.

Website Landkreis Lüchow-Dannenberg

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 41 je km², in Niedersachsen insgesamt bei 173. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist damit deutlich dünner besiedelt als das Land. Damnatz ist mit 298 Einwohnern die kleinste der 27 Gemeinden, der Median liegt bei 1.067.

Wo der Bezirk liegt

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt im Osten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt, Altmarkkreis Salzwedel, sind es 35,4 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg der 52.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Städte und Gemeinden

Am größten sind Lüchow (Wendland) (9.170), Dannenberg (Elbe) (7.966) und Hitzacker (Elbe) (4.566).

  • Bergen an der Dumme
  • Clenze
  • Damnatz
  • Dannenberg (Elbe)
  • Gartow
  • Gorleben
  • Gusborn
  • Göhrde
  • Hitzacker (Elbe)
  • Höhbeck
  • Jameln
  • Karwitz
  • Küsten
  • Langendorf
  • Lemgow
  • Luckau (Wendland)
  • Lübbow
  • Lüchow (Wendland)
  • Neu Darchau
  • Prezelle
  • Schnackenburg
  • Schnega
  • Trebel
  • Waddeweitz
  • Woltersdorf
  • Wustrow (Wendland)
  • Zernien

Typische Vorhaben

Kurz beantwortet

Wo stelle ich im Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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