Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Helmstedt?
- 90.227Einwohner
- 616,6km²
- 23Gemeinden
- HelmstedtSitz
Wer im Landkreis Helmstedt bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontaktdaten
Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.
Fläche und Bevölkerung
Auf 616,6 km² kommen 90.227 Menschen, also 146 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Beierstedt mit 363 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 1.125.
Wo der Bezirk liegt
Der Landkreis Helmstedt liegt im Südosten von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, sind es 29,5 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Helmstedt der 39.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Wolfsburg 21,3 km
- Landkreis Wolfenbüttel 24,7 km
- Braunschweig 27,2 km
- Landkreis Börde 29,5 km, Sachsen-Anhalt
- Landkreis Gifhorn 36,1 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Helmstedt (25.099), Königslutter am Elm (15.395) und Lehre (11.874).
- Bahrdorf
- Beierstedt
- Danndorf
- Frellstedt
- Gevensleben
- Grafhorst
- Grasleben
- Groß Twülpstedt
- Helmstedt
- Jerxheim
- Königslutter am Elm
- Lehre
- Mariental
- Querenhorst
- Rennau
- Räbke
- Schöningen
- Söllingen
- Süpplingen
- Süpplingenburg
- Velpke
- Warberg
- Wolsdorf
Typische Vorhaben
- Carport: Verfahrensfrei
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
Wo stelle ich im Landkreis Helmstedt einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden