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Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Grafschaft Bentheim?

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 144.543Einwohner
  • 981,8km²
  • 25Gemeinden
  • NordhornSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Grafschaft Bentheim, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kontaktdaten

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Landkreis Grafschaft Bentheim

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Auf 981,8 km² kommen 144.543 Menschen, also 147 je km² gegenüber 173 im Landesschnitt. Engden ist mit 420 Einwohnern die kleinste der 25 Gemeinden, der Median liegt bei 1.266.

Wo der Bezirk liegt

Der Landkreis Grafschaft Bentheim liegt im Westen von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Nordrhein-Westfalen, Gronau (Westf.), sind es 23,2 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Grafschaft Bentheim der 23.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Städte und Gemeinden

Nordhorn (56.973), Bad Bentheim (16.798) und Schüttorf (13.562) sind die drei größten Gemeinden.

  • Bad Bentheim
  • Emlichheim
  • Engden
  • Esche
  • Georgsdorf
  • Getelo
  • Gölenkamp
  • Halle
  • Hoogstede
  • Isterberg
  • Itterbeck
  • Laar
  • Lage
  • Neuenhaus
  • Nordhorn
  • Ohne
  • Osterwald
  • Quendorf
  • Ringe
  • Samern
  • Schüttorf
  • Uelsen
  • Wielen
  • Wietmarschen
  • Wilsum

Typische Vorhaben

Fragen und Antworten

Wo stelle ich im Landkreis Grafschaft Bentheim einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe