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bauamt.net

Bauamt Landkreis Celle (Niedersachsen)

Landkreis · Niedersachsen · Stand 13.10.2026

  • 171.741Einwohner
  • 1.459,3km²
  • 20Gemeinden
  • CelleSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Celle ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Hier ist nicht der Kreis zuständig

  • Celle (Große selbständige Stadt)

Kontakt und Website

Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.

Website Landkreis Celle

Kennzahlen des Bezirks

Einwohner je km²: 118 (in Niedersachsen 173). Der Landkreis Celle ist dünner besiedelt als der Durchschnitt. Beedenbostel ist mit 961 Einwohnern die kleinste der 20 Gemeinden, der Median liegt bei 5.890. Rund 39 Prozent der Einwohner leben in Städten mit eigener Bauaufsicht. Für sie ist der Kreis nicht zuständig.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Celle zum Osten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Celle im Landesvergleich auf Platz 16.

Bauämter in der Nähe

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Alle 20 Gemeinden

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Celle (66.834), Bergen (12.991) und Winsen (Aller) (12.711).

  • Adelheidsdorf
  • Ahnsbeck
  • Beedenbostel
  • Bergen
  • Bröckel
  • Celle eigene Bauaufsicht
  • Eicklingen
  • Eldingen
  • Eschede
  • Faßberg
  • Hambühren
  • Hohne
  • Lachendorf
  • Langlingen
  • Nienhagen
  • Südheide
  • Wathlingen
  • Wienhausen
  • Wietze
  • Winsen (Aller)

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Landkreis Celle zuständig?

Der Landkreis Celle, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe