Bauamt Landkreis Celle (Niedersachsen)
- 171.741Einwohner
- 1.459,3km²
- 20Gemeinden
- CelleSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Celle ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Hier ist nicht der Kreis zuständig
- Celle (Große selbständige Stadt)
Kontakt und Website
Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.
Kennzahlen des Bezirks
Einwohner je km²: 118 (in Niedersachsen 173). Der Landkreis Celle ist dünner besiedelt als der Durchschnitt. Beedenbostel ist mit 961 Einwohnern die kleinste der 20 Gemeinden, der Median liegt bei 5.890. Rund 39 Prozent der Einwohner leben in Städten mit eigener Bauaufsicht. Für sie ist der Kreis nicht zuständig.
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Landkreis Celle zum Osten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Celle im Landesvergleich auf Platz 16.
Bauämter in der Nähe
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Celle 9,5 km
- Heidekreis 33,1 km
- Landkreis Gifhorn 39,5 km
- Region Hannover 41,2 km
- Landkreis Peine 43,5 km
Alle 20 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Celle (66.834), Bergen (12.991) und Winsen (Aller) (12.711).
- Adelheidsdorf
- Ahnsbeck
- Beedenbostel
- Bergen
- Bröckel
- Celle eigene Bauaufsicht
- Eicklingen
- Eldingen
- Eschede
- Faßberg
- Hambühren
- Hohne
- Lachendorf
- Langlingen
- Nienhagen
- Südheide
- Wathlingen
- Wienhausen
- Wietze
- Winsen (Aller)
Vor der Anfrage beim Amt
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Landkreis Celle zuständig?
Der Landkreis Celle, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden