Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Peine
- 137.045Einwohner
- 536,5km²
- 7Gemeinden
- PeineSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Peine ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Website der Verwaltung
Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.
Fläche und Bevölkerung
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 255 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 173. Hohenhameln ist mit 9.396 Einwohnern die kleinste der 7 Gemeinden, der Median liegt bei 14.575.
Wo der Bezirk liegt
Der Landkreis Peine liegt im Südosten von Niedersachsen. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Peine der 26.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Braunschweig 19,6 km
- Salzgitter 21,3 km
- Landkreis Gifhorn 26,5 km
- Hildesheim 28,6 km
- Landkreis Wolfenbüttel 29,1 km
Städte und Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Peine (50.987), Ilsede (21.469) und Vechelde (18.138).
- Edemissen
- Hohenhameln
- Ilsede
- Lengede
- Peine
- Vechelde
- Wendeburg
Typische Vorhaben
- Wintergarten: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wo stelle ich im Landkreis Peine einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden