Bauamt Heidelberg (Baden-Württemberg)
- 155.756Einwohner
- 108,8km²
Für Baugenehmigungen in Heidelberg ist die Stadt zuständig. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht.
Kontakt und Website
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Stadtteile
Die Bauaufsicht der Stadt ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Wikidata nennt 15 Stadt- oder Ortsteile:
- Bahnstadt
- Bergheim
- Boxberg
- Emmertsgrund
- Handschuhsheim
- Heidelberger Altstadt
- Kirchheim
- Neuenheim
- Pfaffengrund
- Rohrbach
- Schlierbach
- Südstadt
- Weststadt
- Wieblingen
- Ziegelhausen
Postleitzahlen im Gebiet: 69001
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 1.431 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 315.
Lage und Größe
Heidelberg liegt im Norden von Baden-Württemberg. Höhenlage laut Wikidata: rund 114 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, sind es 20,4 km. Unter den 44 Bezirken in Baden-Württemberg ist Heidelberg der 32.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Rhein-Neckar-Kreis 5,5 km
- Mannheim 18,7 km
- Ludwigshafen am Rhein 20,4 km, Rheinland-Pfalz
- Speyer 21,5 km, Rheinland-Pfalz
- Landkreis Bergstraße 26 km, Hessen
Typische Vorhaben
- Wintergarten: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wo stelle ich in Heidelberg einen Bauantrag?
Bei der städtischen Bauaufsicht. So bestimmt es § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden