Schwarzbau: Folgen, Bußgeld und nachträgliche Genehmigung

Ein Schwarzbau entsteht häufiger, als man denkt. Oft ohne böse Absicht: Der Carport ist ein paar Quadratmeter größer als die Verfahrensfreiheit erlaubt, der Wintergarten wurde für verfahrensfrei gehalten, oder beim Hauskauf stellt sich heraus, dass der Anbau des Vorbesitzers nie genehmigt wurde. Dieser Ratgeber erklärt, welche Maßnahmen die Bauaufsicht ergreifen kann, wie hoch die Bußgelder sein können und wie du einen Schwarzbau legalisierst.
Formell und materiell rechtswidrig
Juristen unterscheiden zwei Fälle. Formell rechtswidrig ist ein Bau, für den die erforderliche Genehmigung fehlt. Materiell rechtswidrig ist ein Bau, der gegen inhaltliche Vorschriften verstößt, etwa gegen den Bebauungsplan oder die Abstandsflächen, und deshalb auch nicht genehmigt werden könnte.
Diese Unterscheidung entscheidet über die Folgen. Ein Bau, der nur formell rechtswidrig ist, kann durch eine nachträgliche Genehmigung legalisiert werden. Ein Bau, der auch materiell rechtswidrig ist, kann nur unter engen Voraussetzungen bleiben, etwa mit einer Befreiung oder Abweichung, sonst droht die Beseitigung.
Was die Bauaufsicht tun kann
Die Landesbauordnungen geben der Bauaufsicht mehrere Instrumente. Sie kann die Einstellung der Arbeiten anordnen, wenn ohne Genehmigung gebaut wird. Sie kann die Nutzung untersagen, wenn eine Anlage im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt wird. Und sie kann die Beseitigung anordnen, wenn auf andere Weise keine rechtmäßigen Zustände hergestellt werden können.
Die Behörde muss dabei verhältnismäßig handeln. Ist ein Bau nur formell rechtswidrig und offensichtlich genehmigungsfähig, wird sie in der Regel nicht den Abriss verlangen, sondern einen Bauantrag. Die Beseitigungsanordnung ist das letzte Mittel.
Bußgeld: der Rahmen der Länder
Bauen ohne Genehmigung ist in allen Ländern eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldrahmen steht in der Landesbauordnung und reicht in den meisten Ländern bis 500.000 Euro. Baden-Württemberg sieht bis 100.000 Euro vor, das Saarland bis 250.000 Euro, Rheinland-Pfalz bis 50.000 Euro. Die Höchstbeträge sind für schwere Fälle gedacht, etwa gewerbliche Bauten ohne Genehmigung. Für die tatsächliche Höhe spielen Umfang des Verstoßes, wirtschaftlicher Vorteil und Vorsatz eine Rolle.
Wichtig: Eine nachträgliche Genehmigung schützt nicht automatisch vor dem Bußgeld. Die Ordnungswidrigkeit liegt im Bauen ohne Genehmigung, nicht in der Existenz des Baus.
Nachträgliche Genehmigung beantragen
Wenn du einen Schwarzbau legalisieren willst, stellst du einen normalen Bauantrag mit allen Bauvorlagen. Die Bauvorlagen zeigen den tatsächlichen Bestand, nicht eine Planung. Geprüft wird nach dem Recht zum Zeitpunkt der Entscheidung. Das kann ein Vorteil sein, wenn sich die Rechtslage seit dem Bau verbessert hat, etwa weil die Verfahrensfreiheit erweitert wurde, oder ein Nachteil, wenn heute strengere Anforderungen gelten.
Für die Bauvorlagen müssen unter Umständen Bauteile geöffnet werden, damit der Tragwerksplaner die Standsicherheit nachweisen kann. Das kostet zusätzlich. Die Gebühr für die nachträgliche Genehmigung kann je nach Land höher sein als für eine reguläre Genehmigung.
Schwarzbau beim Hauskauf
Wer ein Haus kauft, übernimmt auch dessen Schwarzbauten. Die Bauaufsicht kann sich mit ihren Anordnungen an den neuen Eigentümer wenden. Prüf deshalb vor dem Kauf, ob alle Gebäudeteile genehmigt sind. Die Bauakte kannst du mit Vollmacht des Eigentümers beim Bauamt einsehen. Vergleiche die genehmigten Pläne mit dem Bestand: Wurden Dachgeschoss, Keller oder Anbauten später ausgebaut oder verändert?
Fehlen Genehmigungen, kläre die Genehmigungsfähigkeit vor der Unterschrift und regle im Kaufvertrag, wer das Risiko trägt. Eine Bauvoranfrage oder ein Gespräch mit dem Bauamt kann Klarheit schaffen.
Was du tun solltest, wenn das Bauamt sich meldet
Ein Schreiben der Bauaufsicht wegen eines möglichen Schwarzbaus beginnt meist mit einer Anhörung. Nimm die Frist ernst und antworte sachlich. Lege dar, ob und wann der Bau errichtet wurde, ob er nach deiner Einschätzung verfahrensfrei war und welche Unterlagen du hast. Wenn eine Genehmigung nötig war, kündige einen nachträglichen Bauantrag an und nenne einen realistischen Zeitplan.
Lass dich früh beraten. Eine Architektin oder ein Architekt kann einschätzen, ob der Bau genehmigungsfähig ist und welche Anpassungen nötig wären. Bei drohender Beseitigung oder hohen Bußgeldern ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
Typische Schwarzbauten und wie sie entstehen
Häufig sind Carports und Garagen, die die Flächengrenze überschreiten, Gartenhäuser mit Aufenthaltsraum oder Ofen, ausgebaute Dachgeschosse und Keller, die als Wohnung genutzt werden, Terrassenüberdachungen, die zum Wintergarten geschlossen wurden, und Nutzungsänderungen wie Ferienwohnungen. Oft wurde die Verfahrensfreiheit falsch eingeschätzt. Ein Blick in die Landesbauordnung vor dem Bau hätte genügt. Unser Baugenehmigungs-Check zeigt die Grenzen für 16 Vorhaben in allen Ländern.
Abweichung von der Genehmigung
Auch wer eine Baugenehmigung hat, kann einen Schwarzbau errichten, nämlich dann, wenn er erheblich von den genehmigten Plänen abweicht. Ein Haus, das einen halben Meter höher oder näher an der Grenze steht als genehmigt, ist insoweit nicht von der Genehmigung gedeckt. Für die Bauaufsicht macht es keinen Unterschied, ob ganz ohne Genehmigung oder abweichend gebaut wurde. Halte dich deshalb an die genehmigten Maße und beantrage Änderungen vorher.
Nutzungsuntersagung als häufigste Maßnahme
In der Praxis ist die Nutzungsuntersagung häufiger als die Abrissverfügung. Wird ein Keller ohne Genehmigung als Wohnung genutzt, kann die Behörde die Wohnnutzung untersagen, auch wenn der Raum selbst rechtmäßig ist. Das betrifft auch Mieter. Vermieter sollten deshalb vor einer Vermietung prüfen, ob die Räume für den Zweck genehmigt sind.
Versicherung und Verkauf
Ein Schwarzbau kann Folgen haben, an die man zunächst nicht denkt. Versicherer können bei Schäden an nicht genehmigten Gebäudeteilen die Leistung kürzen, wenn der Mangel der Genehmigung für den Schaden ursächlich war. Beim Verkauf musst du bekannte Schwarzbauten offenlegen, sonst drohen Ansprüche des Käufers. Eine Legalisierung vor dem Verkauf ist deshalb oft der bessere Weg.
Bußgeldrahmen der Länder
Der Höchstbetrag für Ordnungswidrigkeiten steht in der Bußgeldvorschrift der Landesbauordnung. Er gilt für die schwersten Fälle.
- Baden-Württemberg (§ 75 Abs. 4 LBO): bis 100.000 Euro.
- Bayern (Art. 79 Abs. 1 BayBO): bis 500.000 Euro.
- Berlin (§ 85 Abs. 3 BauO Bln): bis 500.000 Euro.
- Brandenburg (§ 85 Abs. 3 BbgBO): bis 500.000 Euro.
- Bremen (§ 83 Abs. 3 BremLBO): bis 500.000 Euro.
- Hamburg (§ 84 Abs. 3 HBauO): bis 500.000 Euro.
- Hessen (§ 86 Abs. 3 HBO): bis 500.000 Euro.
- Mecklenburg-Vorpommern (§ 84 Abs. 3 LBauO M-V): bis 500.000 Euro.
- Niedersachsen (§ 80 NBauO): bis 500.000 Euro.
- Nordrhein-Westfalen (§ 86 Abs. 3 BauO NRW 2018): bis 500.000 Euro.
- Rheinland-Pfalz (§ 89 Abs. 1 Satz 4 LBauO): bis 50.000 Euro.
- Saarland (§ 87 Abs. 3 LBO (Saarland)): bis 250.000 Euro.
- Sachsen (§ 87 Abs. 3 SächsBO): bis 500.000 Euro.
- Sachsen-Anhalt (§ 83 Abs. 3 BauO LSA): bis 500.000 Euro.
- Schleswig-Holstein (§ 84 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein)): bis 500.000 Euro.
- Thüringen (§ 94 Abs. 3 ThürBO): bis 500.000 Euro.
Bestandsschutz und Verjährung
Es gibt keinen Zeitablauf, nach dem ein Schwarzbau automatisch legal wird. Bestandsschutz genießen nur Anlagen, die irgendwann einmal rechtmäßig waren, also genehmigt oder materiell genehmigungsfähig. Das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit kann zwar verjähren, die Befugnis der Bauaufsicht, eine Beseitigung anzuordnen, besteht aber grundsätzlich fort. Hat die Behörde einen Bau allerdings lange in Kenntnis geduldet, kann das bei der Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen.
Häufige Fragen
Kann ein Schwarzbau nach 30 Jahren abgerissen werden?
Grundsätzlich ja, wenn er nie genehmigt und auch nie genehmigungsfähig war. Eine feste Frist, nach der der Bau legal wird, gibt es nicht.
Wie hoch ist das Bußgeld für einen Schwarzbau?
Der Rahmen reicht je nach Land bis 50.000, 100.000, 250.000 oder 500.000 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich einen Schwarzbau selbst anzeigen?
Eine allgemeine Pflicht zur Selbstanzeige gibt es nicht. Wer aber eine Legalisierung will, stellt einen nachträglichen Bauantrag.
Wer zeigt Schwarzbauten an?
Häufig Nachbarn, aber auch Behörden selbst, etwa bei Luftbildauswertungen oder bei der Prüfung anderer Anträge.
Kann ich einen Schwarzbau verkaufen?
Ja, aber du musst bekannte Mängel offenlegen. Der Käufer übernimmt das Risiko behördlicher Maßnahmen, was sich auf den Preis auswirkt.
Redaktion
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Bauamt.net. Rechtsangaben mit Fundstelle, Zahlen mit Quelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Bauaufsicht. Hinweise gern über Kontakt.