Zum Inhalt springen
bauamt.net

Gartenhaus ohne Baugenehmigung: die Grenzen in allen 16 Ländern

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 13.10.2026

Gartenhaus ohne Baugenehmigung: die Grenzen in allen 16 Ländern

Ein Gartenhaus ist das klassische Beispiel für ein verfahrensfreies Vorhaben. Trotzdem ist die Frage, wie groß es ohne Baugenehmigung sein darf, nicht so einfach zu beantworten. Jedes Land setzt eine eigene Grenze, manche in Kubikmetern Brutto-Rauminhalt, manche in Quadratmetern Grundfläche, und fast alle unterscheiden zwischen Innenbereich und Außenbereich. Dazu kommen Bedingungen zur Nutzung. Dieser Ratgeber stellt die Werte aller Länder nebeneinander, erklärt die Berechnung und nennt die Regeln, die auch für verfahrensfreie Gartenhäuser gelten.

Die Grenzen im Überblick

Die großzügigsten Länder erlauben Gebäude bis 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ohne Verfahren: Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen, jeweils außerhalb des Außenbereichs oder mit kleineren Werten dort. Rheinland-Pfalz nennt 50 Kubikmeter umbauten Raum, Baden-Württemberg 40 Kubikmeter im Innenbereich und 20 im Außenbereich. Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein liegen bei 30 Kubikmetern. Mecklenburg-Vorpommern rechnet in Fläche und lässt 40 Quadratmeter Brutto-Grundfläche bei 3 Metern mittlerer Wandhöhe zu.

Am strengsten sind Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort sind nur eingeschossige Gebäude bis 10 Quadratmeter Grundfläche verfahrensfrei, in Bremen Gartengerätehäuser bis 12 Quadratmeter. Die genauen Werte mit Fundstelle findest du auf unseren Länderseiten zum Gartenhaus.

Brutto-Rauminhalt richtig berechnen

Der Brutto-Rauminhalt ist das Volumen des Gebäudes nach Außenmaßen, einschließlich Dach. Bei einem Flachdach oder Pultdach rechnest du Grundfläche mal mittlere Höhe. Bei einem Satteldach rechnest du den Quader bis zur Traufe und addierst das Dreieck des Dachs: halbe Grundfläche mal Höhe vom Traufpunkt bis zum First.

Ein Beispiel: Ein Gartenhaus mit 4 mal 3 Metern Außenmaß, 2,10 Metern Wandhöhe und einem Satteldach mit 0,90 Metern zusätzlicher Firsthöhe hat 12 mal 2,10 gleich 25,2 Kubikmeter im Wandbereich und 12 mal 0,90 geteilt durch 2 gleich 5,4 Kubikmeter im Dachbereich, zusammen 30,6 Kubikmeter. In Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein liegt dieses Haus knapp über der Grenze. Dachüberstände zählen in der Regel nicht zum Brutto-Rauminhalt, ein überdachter Vorbau dagegen schon, wenn er umschlossen ist.

Keine Aufenthaltsräume, keine Toilette, keine Feuerstätte

Die meisten Länder stellen nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten frei. Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Ein Gartenhaus, das du als Homeoffice, Gästezimmer oder Hobbywerkstatt mit regelmäßiger Nutzung einrichtest, kann deshalb die Verfahrensfreiheit verlieren, auch wenn es klein ist.

Ein Kaminofen im Gartenhaus ist eine Feuerstätte. Damit endet die Verfahrensfreiheit in den meisten Ländern, und der Bezirksschornsteinfeger muss die Anlage abnehmen. Bayern, Sachsen und das Saarland formulieren die 75-Kubikmeter-Grenze außerhalb des Außenbereichs ohne diese Einschränkung. Prüf deshalb den Wortlaut deines Landes.

Innenbereich, Außenbereich und Kleingarten

Im Außenbereich, also außerhalb von Bebauungsplänen und im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, gelten kleinere Grenzen oder die Verfahrensfreiheit entfällt ganz. In Nordrhein-Westfalen sind Gebäude im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verfahrensfrei. Ein Gartenhaus auf einem Wiesengrundstück am Ortsrand braucht dort meist ein Verfahren und ist planungsrechtlich oft gar nicht zulässig.

Für Lauben in Kleingartenanlagen gilt zusätzlich das Bundeskleingartengesetz. Es erlaubt Lauben in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, die nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfen. Die Gartenordnung des Vereins kann weitere Vorgaben machen.

Was auch ohne Baugenehmigung gilt

Verfahrensfreie Gartenhäuser müssen den Bebauungsplan einhalten. Setzt er Baugrenzen fest, können Nebenanlagen außerhalb zwar zugelassen werden, wenn der Plan nichts anderes festsetzt, manche Pläne schließen das aber aus. Auch die Grundfläche des Gartenhauses zählt zur Grundflächenzahl.

An der Grundstücksgrenze gelten die Abstandsflächenregeln. Die meisten Länder erlauben Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit bis zu 3 Metern mittlerer Wandhöhe und einer begrenzten Länge direkt an der Grenze. Daneben regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder Abstände für Pflanzen und teilweise für Gebäude. Und auch ein verfahrensfreies Gartenhaus muss standsicher sein und darf Brandschutzanforderungen nicht verletzen.

Mehrere Gartenhäuser auf einem Grundstück

Die Grenzen gelten in den meisten Ländern je Gebäude. Hamburg begrenzt verfahrensfreie Gebäude ohne Aufenthaltsräume ausdrücklich auf eines je Hauptgebäude. Wer mehrere kleine Häuser aufstellt, um eine Grenze zu umgehen, riskiert, dass die Behörde sie als ein Vorhaben bewertet, wenn sie funktional zusammengehören. Unabhängig davon zählt jede Grundfläche zur Grundflächenzahl, und jedes Gebäude muss die Abstandsflächenregeln einhalten.

Gartenhaus: alle Länder im Überblick

Die folgende Übersicht nennt für jedes Land die maßgebliche Vorschrift und die Grenzen nach unserem Prüfstand vom 13.10.2026. Den Wortlaut der Vorschriften findest du auf den Länderseiten.

  • Baden-Württemberg (Anhang 1 Nr. 1 a LBO): verfahrensfrei. Ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.
  • Bayern (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO): verfahrensfrei. Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; im Außenbereich ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 20 m³.
  • Berlin (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln): verfahrensfrei. Nur eingeschossig mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich.
  • Brandenburg (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BbgBO): verfahrensfrei. Ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich.
  • Bremen (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO): verfahrensfrei. Eingeschossig bis 10 m² Bruttogrundfläche, Gartengerätehäuser bis 12 m², außer im Außenbereich.
  • Hamburg (Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a HBauO): verfahrensfrei. Ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Hauptgebäude, außer im Außenbereich.
  • Hessen (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.1 HBO): verfahrensfrei. Ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt.
  • Mecklenburg-Vorpommern (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V): verfahrensfrei. Ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m², außer im Außenbereich.
  • Niedersachsen (Anhang Nr. 1.1 NBauO): verfahrensfrei. Ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³.
  • Nordrhein-Westfalen (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW 2018): verfahrensfrei. Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten; im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe.
  • Rheinland-Pfalz (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO): verfahrensfrei. Bis 50 m³ umbauter Raum ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, im Außenbereich bis 10 m³; nicht bei Kulturdenkmälern und in deren Umgebung.
  • Saarland (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland)): verfahrensfrei. Eingeschossig bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich.
  • Sachsen (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO): verfahrensfrei. Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich.
  • Sachsen-Anhalt (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA): verfahrensfrei. Eingeschossig mit einer Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich.
  • Schleswig-Holstein (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein)): verfahrensfrei. Ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 10 m³.
  • Thüringen (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO): verfahrensfrei. Eingeschossig mit einer Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich.

So gehst du vor

Miss das geplante Gartenhaus nach Außenmaßen und berechne den Brutto-Rauminhalt. Prüf mit unserem Baugenehmigungs-Check, ob du unter der Grenze deines Landes bleibst. Schau in den Bebauungsplan, ob Nebenanlagen eingeschränkt sind. Kläre den Standort mit Blick auf die Grenze und sprich mit dem Nachbarn, bevor das Fundament gegossen wird. Wenn du unsicher bist, ob dein Grundstück im Außenbereich liegt, frag beim Bauamt nach.

Häufige Fragen

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Genehmigung sein?

Je nach Land zwischen 10 Quadratmetern Grundfläche in Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen.

Zählt das Vordach mit?

Ein offenes Vordach in der Regel nicht. Ein umschlossener Vorbau zählt zum Brutto-Rauminhalt.

Darf ich im Gartenhaus übernachten?

Gelegentlich ja, eine regelmäßige Nutzung als Schlafraum macht es aber zu einem Gebäude mit Aufenthaltsraum. Dann gilt die Verfahrensfreiheit in den meisten Ländern nicht mehr.

Brauche ich ein Fundament?

Bauordnungsrechtlich ist ein Fundament keine Voraussetzung. Auch ein Gartenhaus ohne Fundament ist eine bauliche Anlage, wenn es dauerhaft steht.

Redaktion

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Bauamt.net. Rechtsangaben mit Fundstelle, Zahlen mit Quelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Bauaufsicht. Hinweise gern über Kontakt.

Bauantrag · kostenlos anfragen

Architekt oder Bauvorlageberechtigten finden

Vorhaben, Bundesland, Ort: Wir geben deine Anfrage an bis zu drei passende Planer in deiner Region weiter.

  • Regionale Planer
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Bauantrag-Hilfe