Baulast vor dem Grundstückskauf prüfen: so gehst du vor

Beim Kauf eines Grundstücks oder Hauses prüfen die meisten Käufer das Grundbuch. Das reicht nicht. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde stehen. Sie können die Bebaubarkeit erheblich einschränken. Dieser Ratgeber erklärt, was Baulasten sind, welche typischen Baulasten es gibt und wie du vor dem Kauf an die Auskunft kommst.
Was eine Baulast ist
Mit einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich nicht schon aus dem öffentlichen Recht ergibt. Die Baulast ermöglicht meist ein Vorhaben auf einem anderen Grundstück, das sonst nicht genehmigt werden könnte. Sie wird mit der Eintragung ins Baulastenverzeichnis wirksam und gilt auch gegenüber späteren Eigentümern.
Alle Länder außer Bayern kennen die Baulast. In Bayern werden vergleichbare Sicherungen über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch vorgenommen, oft zugunsten des Freistaats als Sicherung für die Bauaufsicht.
Typische Baulasten
Die Abstandsflächenbaulast erlaubt dem Nachbarn, dass seine Abstandsflächen auf deinem Grundstück liegen. Das bedeutet: Auf dieser Fläche darfst du selbst nicht mehr bauen, und deine eigenen Abstandsflächen dürfen sich nicht damit überschneiden.
Die Zufahrtsbaulast oder Erschließungsbaulast sichert einem Hinterliegergrundstück die Zufahrt über dein Grundstück. Die Stellplatzbaulast verpflichtet dich, Stellplätze für ein anderes Grundstück bereitzuhalten. Die Vereinigungsbaulast bewirkt, dass mehrere Grundstücke baurechtlich wie ein Grundstück behandelt werden. Dazu kommen Baulasten für Leitungen, Brandschutz oder Kinderspielplätze.
Wie sich Baulasten auf den Wert auswirken
Eine Baulast kann die Nutzbarkeit eines Grundstücks deutlich einschränken. Eine Abstandsflächenbaulast kann einen geplanten Anbau unmöglich machen, eine Zufahrtsbaulast bedeutet dauerhaften Verkehr über dein Grundstück. Umgekehrt kann eine Baulast zu deinen Gunsten den Wert erhöhen, etwa wenn sie die Erschließung deines Grundstücks sichert.
Baulasten wirken nur öffentlich-rechtlich. Sie geben dem Begünstigten keinen zivilrechtlichen Anspruch gegen dich. Deshalb wird neben der Baulast oft zusätzlich eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Prüf beides.
Auskunft beantragen
Einsicht in das Baulastenverzeichnis bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer haben es immer. Als Kaufinteressent brauchst du in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers. Notare und Banken holen die Auskunft oft im Rahmen der Kaufabwicklung ein, verlass dich aber nicht darauf und frag ausdrücklich nach.
Den Antrag stellst du bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt. Gib Gemarkung, Flur und Flurstück an, die du aus dem Grundbuch oder dem Liegenschaftskataster entnimmst. Viele Behörden bieten Formulare oder Onlinedienste an. Die Auskunft ist gebührenpflichtig, die Höhe regelt das Land oder die Behörde.
Die Auskunft lesen
Die Auskunft teilt dir mit, ob Baulasten eingetragen sind, und enthält bei Eintragungen eine Abschrift des Baulastenblatts mit dem Inhalt und meist einem Lageplan. Lies die Verpflichtung genau und lass dir unklare Formulierungen erklären. Achte darauf, ob dein Grundstück belastet oder begünstigt ist.
Eine Negativauskunft bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Auskunft keine Baulast eingetragen ist. Sie ist eine Momentaufnahme. Liegen zwischen Auskunft und Kauf mehrere Monate, hol eine aktuelle Auskunft ein.
Baulast und Grunddienstbarkeit im Vergleich
Baulast und Grunddienstbarkeit können denselben Lebenssachverhalt betreffen, etwa eine Zufahrt. Sie wirken aber unterschiedlich. Die Baulast verpflichtet gegenüber der Bauaufsicht und sichert, dass ein Vorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist. Sie gibt dem Nachbarn kein eigenes Recht, die Fläche zu nutzen. Die Grunddienstbarkeit ist ein privates Recht des jeweiligen Eigentümers des begünstigten Grundstücks, das er notfalls vor dem Zivilgericht durchsetzen kann.
Für eine Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück braucht es deshalb oft beides: die Baulast für die Baugenehmigung und die Grunddienstbarkeit für das tatsächliche Befahren. Prüf beim Kauf, ob beide vorhanden sind und zueinander passen.
Fragen an den Verkäufer
Frag den Verkäufer, ob ihm Baulasten bekannt sind, ob er selbst welche übernommen hat und ob es Vereinbarungen mit Nachbarn gibt, die nicht eingetragen sind. Lass dir die Bauakte zeigen. In der Baugenehmigung des Hauses wird oft auf Baulasten Bezug genommen, wenn sie für das Vorhaben nötig waren. Halte die Antworten im Kaufvertrag fest.
Baulasten bei Teilung und Neubau
Baulasten entstehen häufig, wenn ein Grundstück geteilt wird. Wird von einem großen Grundstück ein hinterer Teil abgetrennt, braucht das neue Grundstück eine Zufahrt, und die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes dürfen nicht auf dem neuen Grundstück liegen, ohne dass das gesichert ist. Viele Länder verlangen für die Teilung bebauter Grundstücke deshalb, dass keine baurechtswidrigen Verhältnisse entstehen. Wer ein Teilstück kauft, sollte prüfen, welche Baulasten dabei übernommen wurden oder werden.
Auch beim Neubau auf dem eigenen Grundstück kann die Behörde eine Baulast verlangen, etwa wenn Stellplätze auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden oder das Haus über zwei Flurstücke reicht. In solchen Fällen wird die Baulast vor der Genehmigung eingetragen.
Was Banken wissen wollen
Für die Beleihung eines Grundstücks interessieren sich Banken für alles, was den Wert mindern kann. Belastende Baulasten gehören dazu. Viele Banken verlangen deshalb eine aktuelle Baulastauskunft, bevor sie eine Finanzierung zusagen. Wenn du die Auskunft frühzeitig einholst, vermeidest du Verzögerungen bei der Auszahlung.
Häufige Missverständnisse
Eine Baulast ist kein Wegerecht für den Nachbarn, sondern eine Verpflichtung gegenüber der Behörde. Eine fehlende Eintragung im Grundbuch bedeutet nicht, dass keine Baulast besteht. Und ein Notar prüft das Baulastenverzeichnis nicht automatisch, weil es nicht zum Grundbuch gehört. Wer diese drei Punkte kennt, vermeidet die häufigsten Fehler beim Kauf.
Baulast übernehmen: was du unterschreibst
Wenn ein Nachbar dich bittet, eine Baulast zu übernehmen, lass dir genau erklären, wozu sie dient und welche Fläche betroffen ist. Eine Baulast ist praktisch dauerhaft und mindert unter Umständen den Wert deines Grundstücks. Es ist üblich, dafür eine Entschädigung zu vereinbaren. Halte die Vereinbarung schriftlich fest und lass gegebenenfalls zusätzlich eine Grunddienstbarkeit mit klaren Regeln eintragen.
Rechtsgrundlagen in den Ländern
Die Baulast ist in den Landesbauordnungen geregelt. Das Baulastenverzeichnis führt die untere Bauaufsichtsbehörde.
- Baden-Württemberg: Übernahme von Baulasten, Baulastenverzeichnis in §§ 71, 72 LBO.
- Bayern: keine Baulast, Sicherung über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch.
- Berlin: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 84 BauO Bln.
- Brandenburg: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 84 BbgBO.
- Bremen: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 82 BremLBO.
- Hamburg: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 83 HBauO.
- Hessen: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 85 HBO.
- Mecklenburg-Vorpommern: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 83 LBauO M-V.
- Niedersachsen: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 81 NBauO.
- Nordrhein-Westfalen: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 85 BauO NRW 2018.
- Rheinland-Pfalz: Baulasten in § 86 LBauO.
- Saarland: Baulasten in § 83 LBO.
- Sachsen: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 83 SächsBO.
- Sachsen-Anhalt: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 82 BauO LSA.
- Schleswig-Holstein: Baulasten, Baulastenverzeichnis in § 83 LBO.
- Thüringen: Baulasten und Baulastenverzeichnis in § 90 ThürBO.
Baulast löschen lassen
Eine Baulast erlischt nicht durch Zeitablauf und nicht durch Verkauf. Sie geht nur durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Die Behörde muss verzichten, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht, etwa weil das begünstigte Gebäude abgerissen wurde. Vor dem Verzicht hört sie den Verpflichteten und den Begünstigten an. Den Verzicht kannst du beantragen.
Häufige Fragen
Steht eine Baulast im Grundbuch?
Nein. Sie steht im Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde. In Bayern gibt es keine Baulast, dort werden Grunddienstbarkeiten verwendet.
Wer darf das Baulastenverzeichnis einsehen?
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Kaufinteressenten brauchen in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.
Kann ich ein Grundstück mit Baulast kaufen?
Ja. Entscheidend ist, ob die Baulast dein Vorhaben behindert. Kläre das vor dem Kauf und berücksichtige es beim Preis.
Wie lange dauert eine Baulastauskunft?
Das hängt von der Behörde ab. Plane einige Tage bis wenige Wochen ein und beantrage die Auskunft früh.
Kann eine Baulast gegen meinen Willen eingetragen werden?
Nein. Eine Baulast entsteht nur durch die Erklärung des Eigentümers. Wer ein belastetes Grundstück kauft, übernimmt aber bestehende Baulasten.
Redaktion
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Bauamt.net. Rechtsangaben mit Fundstelle, Zahlen mit Quelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Bauaufsicht. Hinweise gern über Kontakt.