Baugenehmigungs-Check
Der Baugenehmigungs-Check vergleicht dein Vorhaben mit dem Katalog der verfahrensfreien Vorhaben deiner Landesbauordnung. Du wählst Vorhaben und Land, gibst die Maße ein und siehst, ob du unter den Grenzen bleibst. Grundlage sind dieselben geprüften Daten wie in unserer Länderübersicht, mit Paragraf, Absatz und Nummer.
Der Check ersetzt keine Prüfung durch die Bauaufsicht. Er sagt dir, ob ein Verfahren nötig ist, nicht ob das Vorhaben zulässig ist. Bebauungsplan, Abstandsflächen und Denkmalschutz musst du immer zusätzlich beachten.
Rechenweg
- Vorschrift: § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c BbgBO (Verfahrensfrei)
Dieselben Maße in allen Ländern
| Land | Ergebnis mit deinen Maßen | Vorschrift |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Verfahrensfrei | Anhang 1 Nr. 8 c LBO |
| Bayern | Verfahrensfrei | Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. g BayBO |
| Berlin | Verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d BauO Bln |
| Brandenburg | Verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. c BbgBO |
| Bremen | Verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. e BremLBO |
| Hamburg | Verfahrensfrei | Anlage Abschnitt I Nr. 16 Buchst. h HBauO |
| Hessen | Verfahrensfrei | Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 9.1 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d LBauO M-V |
| Niedersachsen | Verfahrensfrei | Anhang Nr. 9.1 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | Verfahrensfrei | § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 Buchst. f BauO NRW 2018 |
| Rheinland-Pfalz | Verfahrensfrei | § 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBauO |
| Saarland | Verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LBO (Saarland) |
| Sachsen | Verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | Verfahrensfrei | § 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. e BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | Verfahrensfrei | § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. g LBO (Schleswig-Holstein) |
| Thüringen | Verfahrensfrei | § 63 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. e ThürBO |
Pergola in Brandenburg: Wortlaut und Einordnung
So rechnet der Rechner
- Status laut Katalog der verfahrensfreien Vorhaben des Landes
- Außenbereich: Ausschluss oder kleinere Grenze, falls die Vorschrift das vorsieht
- Jedes eingegebene Maß ≤ Grenzwert der Vorschrift (beim Grenzabstand ≥ Mindestwert)
- Alle Grenzen eingehalten und keine Bedingungen offen: verfahrensfrei
Wie der Check entscheidet
Steht das Vorhaben nicht im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben, ist das Ergebnis eindeutig: Du brauchst ein Verfahren. Steht es im Katalog, vergleicht der Check jedes Maß, das die Vorschrift begrenzt, mit deiner Eingabe. Überschreitet ein Wert die Grenze, entfällt die Verfahrensfreiheit. Felder, die du leer lässt, prüft der Check nicht, er weist dich aber darauf hin.
Manche Vorschriften knüpfen die Freiheit an Bedingungen, die sich nicht in Zahlen fassen lassen, etwa keine Aufenthaltsräume, nur notwendige Garagen oder eine Bescheinigung zur Statik. Dann lautet das Ergebnis verfahrensfrei unter Bedingungen, und der Check nennt die Bedingung im Wortlaut.
Innenbereich und Außenbereich
Viele Länder nehmen den Außenbereich ausdrücklich aus oder setzen dort kleinere Grenzen. Außenbereich ist alles, was weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt. Bist du unsicher, frag bei der Gemeinde oder der Bauaufsicht nach.
Beispielrechnungen
Ergebnis: Verfahrensfrei
Ergebnis: Verfahren nötig
Ergebnis: Verfahren nötig
Ergebnis: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Verbindlich ist der Gesetzestext und im Zweifel die Auskunft der Bauaufsicht. Der Check zeigt dir die Vorschrift, damit du selbst nachlesen kannst.
Was mache ich, wenn das Ergebnis Verfahren nötig lautet?
Prüf, ob dein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Dann kommt oft die Genehmigungsfreistellung in Betracht, sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
Warum fragt der Check nicht nach dem Bebauungsplan?
Weil die Verfahrensfreiheit nicht vom Bebauungsplan abhängt. Seine Festsetzungen gelten trotzdem und können das Vorhaben unzulässig machen.
Welche Höhe soll ich eingeben?
Bei Garagen und Carports die mittlere Wandhöhe, also den Durchschnitt der Wandhöhe. Bei anderen Anlagen die Höhe über der Geländeoberfläche.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026.
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg
- Bayerische Bauordnung
- Bauordnung für Berlin
- Brandenburgische Bauordnung
- Bremische Landesbauordnung
- Hamburgische Bauordnung
- Hessische Bauordnung
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsische Bauordnung
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesbauordnung
- Sächsische Bauordnung
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
- Thüringer Bauordnung
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden