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Was kostet eine Baugenehmigung? Gebühren, Planung und Nebenkosten

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 13.10.2026

Was kostet eine Baugenehmigung? Gebühren, Planung und Nebenkosten

Die Frage nach den Kosten einer Baugenehmigung hat zwei Antworten. Die erste betrifft die Verwaltungsgebühr, die die Bauaufsichtsbehörde für ihre Entscheidung erhebt. Die zweite betrifft alles, was du brauchst, um überhaupt einen genehmigungsfähigen Antrag einreichen zu können: Planung, Lageplan, Statik und Nachweise. In der Praxis ist der zweite Block fast immer deutlich größer als der erste. Dieser Ratgeber erklärt beide Teile, zeigt am Beispiel von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, wie eine Gebühr nach amtlicher Formel entsteht, und sagt dir, wo du für dein Land die verbindliche Auskunft bekommst.

Gebühr ist Landesrecht

Für Baugenehmigungen gibt es keine bundesweite Gebührentabelle. Jedes Land regelt die Gebühren in einem eigenen Gebührengesetz, einer Gebührenordnung oder einem Kostenverzeichnis, und teilweise überlassen die Länder die Bemessung den Kreisen und Städten. In Baden-Württemberg zum Beispiel legen die Baurechtsbehörden ihre Gebühren in eigenen Satzungen fest, eine landesweite Formel gibt es dort nicht.

Viele Länder knüpfen die Gebühr an einen Wert, der die Größe und Art des Vorhabens abbildet. Verbreitet sind zwei Ansätze. Beim ersten berechnet die Behörde eine Rohbausumme aus dem Brutto-Rauminhalt und einem amtlichen Rohbauwert je Kubikmeter, der nach Gebäudeart gestaffelt ist. Beim zweiten dienen die tatsächlichen Baukosten oder die Herstellungskosten als Grundlage. Auf diesen Wert wird ein Promillesatz oder ein fester Betrag je angefangene 1.000 Euro angewendet. Dazu kommen Mindestgebühren und Zuschläge für besondere Prüfungen.

Beispiel Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen steht die Berechnung in der Tarifstelle 3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Grundlage ist die Rohbausumme. Sie ergibt sich aus dem Brutto-Rauminhalt mal dem Rohbauwert je Kubikmeter, den das Land per Runderlass festlegt, und wird auf volle 500 Euro aufgerundet. Für Wohngebäude beträgt der Rohbauwert seit dem 1. Januar 2026 186 Euro je Kubikmeter, für Kleingaragen 131 Euro, für Wochenendhäuser 154 Euro.

Für eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 64 BauO NRW beträgt die Gebühr sechs Tausendstel der Rohbausumme, mindestens 50 Euro. Ein Einfamilienhaus mit 800 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt hat damit eine Rohbausumme von 148.800 Euro, aufgerundet 149.000 Euro. Die Grundgebühr beträgt 894 Euro. Für Sonderbauten im vereinfachten Verfahren gelten zehn Tausendstel, für große Sonderbauten dreizehn Tausendstel.

Neben der Grundgebühr können Gebühren für die Prüfung bautechnischer Nachweise, für Abweichungen, Bauzustandsbesichtigungen und Auslagen anfallen. Wer vorher einen Vorbescheid eingeholt hat, bekommt dessen Gebühr zur Hälfte angerechnet, wenn der Bauantrag dem Vorbescheid im Wesentlichen entspricht.

Beispiel Sachsen

In Sachsen regelt das Zehnte Sächsische Kostenverzeichnis die Gebühren unter der laufenden Nummer 17. Für eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 63 SächsBO werden 6,50 Euro je angefangene 1.000 Euro der Rohbausumme fällig, im regulären Baugenehmigungsverfahren 8,50 Euro, jeweils mindestens 95 Euro. Die Rohbauwerte der Anlage 2 basieren auf der Indexzahl 1,00 für das Jahr 2021 und werden jährlich fortgeschrieben. Die aktuellen Werte gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde im Sächsischen Amtsblatt bekannt.

Für die Genehmigungsfreistellung fällt in Sachsen eine Rahmengebühr von 62 bis 200 Euro je Gebäude an. Das zeigt, dass das Verfahren ohne Bescheid auch bei den Gebühren Vorteile haben kann. Für Sachsen gilt die beschriebene Fassung bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 gilt eine geänderte Fassung, deren Werte du vor einer Kalkulation prüfen solltest.

Die größeren Kostenblöcke: Planung und Nachweise

Für einen Bauantrag brauchst du Bauvorlagen, die eine bauvorlageberechtigte Person unterschreibt. Bei einem Neubau übernimmt das meist eine Architektin oder ein Architekt, deren Honorar sich häufig an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure orientiert und vertraglich vereinbart wird. Hinzu kommen der Tragwerksplaner für die Statik, gegebenenfalls ein Prüfingenieur, der Energieberater für den Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz und ein Vermessungsbüro für den amtlichen Lageplan.

Für kleinere Vorhaben wie einen Wintergarten oder eine Dachgaube sind die Planungskosten niedriger, aber auch hier fallen Zeichnungen, Statik und unter Umständen ein Lageplan an. Lass dir vor der Beauftragung Angebote geben, in denen die Leistungen klar beschrieben sind. Frag ausdrücklich, ob die Kosten für Nachweise, Abstimmungen mit dem Bauamt und Nachforderungen enthalten sind.

Weitere Kosten im Verfahren

Je nach Vorhaben und Land kommen weitere Posten hinzu. Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, für Abweichungen und Befreiungen und für die Abnahme des Rohbaus oder der fertigen Anlage werden eigene Gebühren erhoben. Ein Bodengutachten ist für die Statik oft sinnvoll oder nötig. Wer an der Grenze baut, braucht gegebenenfalls eine Baulast des Nachbarn, die öffentlich beglaubigt werden muss.

Auch die Ablösung von Stellplätzen kann Geld kosten, wenn die Gemeinde eine Stellplatzpflicht vorsieht und du die Stellplätze nicht auf dem Grundstück herstellen kannst. Die Ablösebeträge legt die Gemeinde fest.

So sparst du Geld, ohne Risiken einzugehen

Prüf zuerst, ob dein Vorhaben überhaupt ein Verfahren braucht. Viele Nebenanlagen sind bis zu bestimmten Größen verfahrensfrei, und manchmal reicht es, die Planung um einen Quadratmeter oder einige Kubikmeter anzupassen. Unser Baugenehmigungs-Check zeigt dir die Grenzen deines Landes mit Fundstelle.

Wenn das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, kann die Genehmigungsfreistellung günstiger sein als ein Genehmigungsverfahren. Dafür trägst du mehr Verantwortung. Sind wichtige Fragen offen, etwa die Bebaubarkeit im unbeplanten Innenbereich, kann eine Bauvoranfrage verhindern, dass du eine vollständige Planung bezahlst, die später nicht genehmigt wird.

Vollständige Unterlagen sparen Zeit und Nachforderungen. Die Bearbeitungsfrist beginnt in den meisten Ländern erst mit vollständigen Unterlagen, und jede Nachforderung bedeutet zusätzliche Planerstunden.

Rechenbeispiel Garage und Wochenendhaus

Auch für kleinere Gebäude lässt sich die Gebühr nach der nordrhein-westfälischen Formel überschlagen. Eine Doppelgarage, die wegen ihrer Größe nicht verfahrensfrei ist, mit 7 mal 6 Metern Außenmaß und 3 Metern mittlerer Höhe hat 126 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt. Mit dem Rohbauwert für Kleingaragen von 131 Euro ergibt das 16.506 Euro, aufgerundet auf volle 500 Euro also 17.000 Euro. Sechs Tausendstel davon sind 102 Euro.

Das Beispiel zeigt zwei Dinge. Erstens ist die Rundung auf volle 500 Euro immer eine Aufrundung, auch wenn der Betrag knapp über einer Stufe liegt. Zweitens liegt die Gebühr für kleine Vorhaben oft nahe an der Mindestgebühr, während Planung und Statik den größeren Teil der Kosten ausmachen.

Gebühren für Vorbescheid, Freistellung und Abweichung

Neben der Baugenehmigung kennen die Gebührenordnungen eigene Tarifstellen für andere Entscheidungen. Für einen Vorbescheid wird meist ein Teil der Genehmigungsgebühr oder ein Rahmen erhoben. Für die Genehmigungsfreistellung erheben manche Länder eine geringe Gebühr für die Bearbeitung, Sachsen etwa 62 bis 200 Euro je Gebäude. Für die Zulassung von Abweichungen und Befreiungen kommen eigene Gebühren hinzu, die sich nach dem Aufwand oder nach einem Rahmen richten.

Wer Abweichungen beantragen muss, sollte deshalb nicht nur auf die Grundgebühr schauen. Frag bei der Behörde nach, welche Tarifstellen in deinem Fall zusammenkommen.

Wann die Gebühr fällig wird

Die Gebühr wird in der Regel mit dem Bescheid festgesetzt und ist innerhalb der darin genannten Frist zu zahlen. Manche Behörden verlangen bei Antragstellung einen Vorschuss. Wird ein Antrag zurückgenommen, bevor die Behörde entschieden hat, fällt meist eine ermäßigte Gebühr an, die sich nach dem bis dahin entstandenen Aufwand richtet. Auch eine Ablehnung ist gebührenpflichtig.

Rohbauwerte in Nordrhein-Westfalen 2026

Nach dem Runderlass MB.NRW 2025 Nr. 163 gelten seit dem 1. Januar 2026 diese Rohbauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt. Für Sachsen nennt die Anlage 2 des Kostenverzeichnisses Basiswerte für das Jahr 2021, die jährlich fortgeschrieben werden.

  • Wohngebäude: 186,00 Euro je m³
  • Wochenendhäuser: 154,00 Euro je m³
  • Büro- und Verwaltungsgebäude: 219,00 Euro je m³
  • Kindergärten: 197,00 Euro je m³
  • Hotels, Pensionen, Heime bis zu 60 Betten, Gaststätten: 217,00 Euro je m³
  • ein- und mehrgeschossige Läden bis 2 000 m² Verkaufsfläche: 184,00 Euro je m³
  • Kleingaragen: 131,00 Euro je m³
  • eingeschossige Mittel- und Großgaragen: 163,00 Euro je m³
  • Tiefgaragen: 214,00 Euro je m³
  • sonstige eingeschossige kleine gewerbliche Bauten: 107,00 Euro je m³
  • Schuppen, offene Feldscheunen, Kaltställe und ähnliche Gebäude: 58,00 Euro je m³
  • sonstige landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Scheunen: 72,00 Euro je m³

Verbindliche Auskunft einholen

Die genaue Gebühr kann dir nur die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde nennen. Viele Behörden geben auf Nachfrage eine Schätzung ab, wenn du Brutto-Rauminhalt, Gebäudeart und Verfahren mitteilst. Für Nordrhein-Westfalen und Sachsen kannst du die Grundgebühr mit unserem Gebühren-Schätzer selbst überschlagen. Für die übrigen Länder rechnen wir bewusst nichts aus, weil wir die Bemessungswerte dort nicht vollständig im amtlichen Wortlaut geprüft haben.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Gebühr für eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Land, vom Verfahren und von der Größe des Vorhabens ab. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie im vereinfachten Verfahren sechs Tausendstel der Rohbausumme, in Sachsen 6,50 Euro je angefangene 1.000 Euro Rohbausumme.

Wer bezahlt die Baugenehmigung?

Die Bauherrin oder der Bauherr, also wer den Antrag stellt. Die Gebühr wird mit dem Bescheid festgesetzt.

Kostet eine Ablehnung auch Geld?

Ja, auch für die Ablehnung eines Bauantrags werden Gebühren erhoben, meist ein Teil der vollen Gebühr. Die Höhe regelt das Gebührenrecht des Landes.

Ist die Genehmigungsfreistellung kostenlos?

Nicht immer. In Sachsen etwa fällt eine Rahmengebühr von 62 bis 200 Euro je Gebäude an. Die Planungskosten bleiben in jedem Fall.

Redaktion

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Bauamt.net. Rechtsangaben mit Fundstelle, Zahlen mit Quelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Bauaufsicht. Hinweise gern über Kontakt.

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