Landkreis in Saarland
Bauamt Landkreis Regionalverband Saarbrücken
Die untere Bauaufsichtsbehörde für Landkreis Regionalverband Saarbrücken sitzt bei Landkreis Regionalverband Saarbrücken. Diese Seite ordnet ein, welche Bauvorgänge dort laufen und welche Kommunen dazugehören.
- Einwohner332.252
- TypLandkreis
- Kreisschlüssel10041
- Orte im Verzeichnis10
Zuständigkeit auf einen Blick
Landkreis Regionalverband Saarbrücken ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, soweit diese nicht selbst Baurechtszuständigkeit besitzen. Die Gemeinden beraten und nehmen Anträge entgegen, die Genehmigung erteilt der Kreis.
Es gilt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Im Saarland sind die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken untere Bauaufsichtsbehörde.
Offizielle Quellen
Offizielle Quelle
Verbindliche Auskünfte erteilt die Behörde selbst. Die verlinkten Seiten werden nicht von uns betrieben.
Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich
- Saarbrücken
- Völklingen
- Püttlingen
- Heusweiler
- Sulzbach/Saar
- Riegelsberg
- Quierschied
- Kleinblittersdorf
- Friedrichsthal
- Großrosseln
Aufgeführt sind erfasste Gemeinden ab 5.000 Einwohnern.
Bauvorgänge im Überblick
Bauabnahme und Bauüberwachung
Kontrollen der Bauaufsicht während und nach dem Bau, etwa Rohbau- und Schlussabnahme.
Mehr erfahrenVerfahrensfreie Bauvorhaben
Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, aber trotzdem dem Baurecht entsprechen müssen.
Mehr erfahrenNutzungsänderung
Die Änderung der Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die oft auch ohne Umbau genehmigungspflichtig ist.
Mehr erfahrenAbbruch und Abrissgenehmigung
Der Rückbau von Gebäuden ist je nach Land anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Mehr erfahrenBauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vorabklärung einzelner Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens, bevor der volle Bauantrag gestellt wird.
Mehr erfahrenBaugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen, erteilt von der unteren Bauaufsichtsbehörde.
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