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Bauämter in Saarland

In Saarland gilt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Untere Bauaufsichtsbehörde sind Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt.

Zuständigkeit

Im Saarland sind die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken untere Bauaufsichtsbehörde.

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  • Übliche AmtsbezeichnungUntere Bauaufsichtsbehörde

Bauaufsicht in Saarland

Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Als obere Behörde fungieren keine eigene Mittelinstanz; Aufgaben beim Land. Das Genehmigungsverfahren führen die unteren Bauaufsichtsbehörden vor Ort.

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